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Abgabefrist Steuererklärung 2020 – Stichtag 31.12.2024 nicht verpassen!

Abgabefrist Steuererklärung 2020 – Stichtag 31.12.2024 nicht verpassen!

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Bis Ende 2024 haben Sie noch die letzte Chance, Ihre Steuererklärung 2020 abzugeben. Der 31.12.2024 ist der Stichtag für alle Steuerzahler:innen, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben möchten. Lesen Sie hier, warum sich das auch für Sie lohnt!

Steuererklärung 2020 - Das Wichtigste in Kürze

  • 3 unterschiedliche Abgabefristen für Steuerpflichtige, abhängig von Abgabepflicht
  • Abgabepflicht zur Überprüfung einer eventuellen Steuernachzahlung
  • Antragsveranlagung = freiwillige Abgabe der Steuererklärung
  • Abgabefrist bei Antragsveranlagung: 31.12. des vierten Folgejahres
  • In vielen Fällen Steuerrückerstattungen bei Antragsveranlagung zu erwarten

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Inhaltsverzeichnis


Was bedeutet Antragsveranlagung?

Die Antragsveranlagung ist das Gegenteil zur Pflichtveranlagung. Sofern bei Ihnen keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, Sie aber trotzdem Ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, ist die Rede von einer Antragsveranlagung.

Für die Abgabe der Steuererklärung haben Sie bei einer Antragsveranlagung viel länger Zeit, aber irgendwann wird es schwierig sich die steuerlich bedeutsamen Sachverhalte in Erinnerung zu rufen.

Tipp: Reizen Sie Ihre Frist am besten nicht bis zum Schluss aus.

Wer ist zur Abgabe verpflichtet?

In der Regel wird eine Abgabepflicht vom Finanzamt festgesetzt, wenn es zu einer Steuernachzahlung kommen könnte. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn einer der folgenden Sachverhalte zutrifft:

Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung für mich?

Eine freiwillige Steuererklärung hört sich im ersten Moment nach einem überflüssigen Aufwand an. Oftmals lohnt sich aber gerade dann die Arbeit, denn bei Antragsveranlagungen sind in vielen Fällen Steuerrückerstattung zu erwarten.

Nicht alle relevanten Sachverhalte werden bereits beim automatischen Lohnsteuerabzug berücksichtigt, weshalb zu viel Lohnsteuer abgeführt wurde. Das ist beispielsweise der Fall bei:

  • sehr hohen Werbungskosten
  • erhöhten Sonderausgaben
  • Verlusten z. B. aus einer Vermietung
  • hohe Kinderbetreuungskosten
  • erhöhte Vorsorgeaufwendungen
  • haushaltsnahe Aufwendungen oder Handwerkerleistungen

Mit Abgabe der Steuererklärung wird die korrekte Steuerbelastung des jeweiligen Jahres berechnet und Sie erhalten die zu viel gezahlte Lohnsteuer als Steuerrückerstattung zurück.

Hinweis: Die durchschnittliche Steuererstattung liegt aktuell bei 1.063 Euro.

Bis wann kann ich meine Einkommensteuererklärung abgeben?

Für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen gibt es grundsätzlich 3 verschiedene Fristen. Hier ist zu unterscheiden, ob für Sie eine Abgabepflicht festgelegt wurde.

Bei Pflichtveranlagung gelten für Sie folgende Fristen:

  • ohne steuerliche Vertretung: 31.07. des Folgejahres
  • mit steuerlicher Vertretung: letzter Februartag des übernächsten Jahres

Bei einer Antragsveranlagung haben Sie bis zu 4 Jahre Zeit. Die Abgabefrist für freiwillige Steuererklärungen ist am 31.12. des vierten Folgejahres.

Weitere Informationen und alle aktuellen Abgabefristen für die Steuererklärungen 2022 und 2023 finden Sie in unserem Blogbeitrag „Bis wann muss die Abgabe der Steuererklärung erfolgen?“.

Wann muss ich die Steuererklärung 2020 abgeben?

Ihre freiwillige Steuererklärung für 2020 können Sie noch bis zum 31.12.2024 abgeben.

Achtung: Eine weitere Fristverlängerung ist keinesfalls mehr möglich.

Wenn Sie Mitglied unseres Vereins sind, beachten Sie bitte, dass auch die Bearbeitung Ihrer Steuerunterlagen Zeit in Anspruch nimmt. Vereinbaren Sie also möglichst zeitnah einen Termin in Ihrer Beratungsstelle.

Tipp: Nutzen Sie unsere praktische Checkliste, um alle Unterlagen zu sammeln.


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Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.