Bis Ende 2024 haben Sie noch die letzte Chance, Ihre Steuererklärung 2020 abzugeben. Der 31.12.2024 ist der Stichtag für alle Steuerzahler:innen, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben möchten. Lesen Sie hier, warum sich das auch für Sie lohnt!
Bis Ende 2024 haben Sie noch die letzte Chance, Ihre Steuererklärung 2020 abzugeben. Der 31.12.2024 ist der Stichtag für alle Steuerzahler:innen, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben möchten. Lesen Sie hier, warum sich das auch für Sie lohnt!
Die Antragsveranlagung ist das Gegenteil zur Pflichtveranlagung. Sofern bei Ihnen keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, Sie aber trotzdem Ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, ist die Rede von einer Antragsveranlagung.
Für die Abgabe der Steuererklärung haben Sie bei einer Antragsveranlagung viel länger Zeit, aber irgendwann wird es schwierig sich die steuerlich bedeutsamen Sachverhalte in Erinnerung zu rufen.
Tipp: Reizen Sie Ihre Frist am besten nicht bis zum Schluss aus.
In der Regel wird eine Abgabepflicht vom Finanzamt festgesetzt, wenn es zu einer Steuernachzahlung kommen könnte. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn einer der folgenden Sachverhalte zutrifft:
Eine freiwillige Steuererklärung hört sich im ersten Moment nach einem überflüssigen Aufwand an. Oftmals lohnt sich aber gerade dann die Arbeit, denn bei Antragsveranlagungen sind in vielen Fällen Steuerrückerstattung zu erwarten.
Nicht alle relevanten Sachverhalte werden bereits beim automatischen Lohnsteuerabzug berücksichtigt, weshalb zu viel Lohnsteuer abgeführt wurde. Das ist beispielsweise der Fall bei:
Mit Abgabe der Steuererklärung wird die korrekte Steuerbelastung des jeweiligen Jahres berechnet und Sie erhalten die zu viel gezahlte Lohnsteuer als Steuerrückerstattung zurück.
Hinweis: Die durchschnittliche Steuererstattung liegt aktuell bei 1.063 Euro.
Für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen gibt es grundsätzlich 3 verschiedene Fristen. Hier ist zu unterscheiden, ob für Sie eine Abgabepflicht festgelegt wurde.
Bei Pflichtveranlagung gelten für Sie folgende Fristen:
Bei einer Antragsveranlagung haben Sie bis zu 4 Jahre Zeit. Die Abgabefrist für freiwillige Steuererklärungen ist am 31.12. des vierten Folgejahres.
Weitere Informationen und alle aktuellen Abgabefristen für die Steuererklärungen 2022 und 2023 finden Sie in unserem Blogbeitrag „Bis wann muss die Abgabe der Steuererklärung erfolgen?“.
Ihre freiwillige Steuererklärung für 2020 können Sie noch bis zum 31.12.2024 abgeben.
Achtung: Eine weitere Fristverlängerung ist keinesfalls mehr möglich.
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Tipp: Nutzen Sie unsere praktische Checkliste, um alle Unterlagen zu sammeln.
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