Der Altbayerische Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist der richtige Partner, wenn es darum geht die Steuererklärung richtig und schnell zu erstellen. Die Berater:innen unseres Vereins dürfen Sie gemäß § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes in Steuersachen beraten.
Und was bedeutet das genau? Wer fällt unter die Beratungsbefugnis und wer nicht? Nachfolgend erklären wir Ihnen genau wer vom Lohnsteuerhilfeverein beraten werden darf.