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Scheidungskosten: Was kommt auf mich zu?

Scheidungskosten: Was kommt auf mich zu?

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Eine Scheidung ist nicht nur mit emotionalen Anstrengungen verbunden, sondern sie geht auch mit nicht unerheblichen Scheidungskosten einher. Was bei der Berechnung der Scheidungskosten zu beachten ist, welche Rolle der sogenannte Verfahrenswert bei einer Scheidung spielt, wer die Scheidungskosten trägt und ob sich diese steuerlich auswirken erfahren Sie in unserem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Scheidung nach Ablauf eines Trennungsjahres möglich
  • Kosten für eine Scheidung: Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, Gerichtsauslagen und Sachverständigenkosten
  • Bemessung des Verfahrenswertes anhand der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder, des Nettoeinkommens der Eheleute und des Vermögens sowie gemeinsame Besitztümer
  • Orientierung der Scheidungskosten an der Höhe des Verfahrenswertes
  • Gleichmäßige Aufteilung der Gerichtskosten zwischen den Eheleuten
  • Mindestens eine rechtliche Vertretung einer Partei notwendig
  • Eigenständige Zahlung der Kosten für Rechtsbeistand
  • Scheidungskosten nicht mehr steuerlich absetzbar
  • Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich zum finanziellen Ausgleich zwischen den Parteien möglich

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Inhaltsverzeichnis:


Welche Voraussetzungen müssen für eine Scheidung gegeben sein?

Damit eine Scheidung gerichtlich durchgeführt werden kann, muss die Ehe als gescheitert gelten. Das ist der Fall, wenn zwischen Ihnen und Ihrem:r Partner:in keine echte Lebensgemeinschaft mehr vorhanden ist und diese auch in Zukunft nicht mehr zu erwarten ist. Das Ehepaar kann dann nach Ablauf eines Trennungsjahres vom Familiengericht geschieden werden.

Wie unterteilen sich die Scheidungskosten?

Allgemein werden die Kosten für eine Scheidung in Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten unterteilt. Je mehr finanzielle Streitigkeiten vorliegen, desto höher können die Kosten ausfallen.

Rechtsanwaltsgebühren

Die Gebühren für Ihren rechtlichen Beistand ergeben sich durch den sogenannten Verfahrenswert. Errechnet werden sie anhand der Gebührentabelle für Rechtsanwälte:innen. Die Rechtsanwaltsgebühren machen den größten Teil der Scheidungskosten aus.

Gerichtskosten

Auch die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert der Scheidung. Die Gerichtskosten werden durch das Gerichtskostengesetz bestimmt. Sie müssen als Vorschuss an das Familiengericht gezahlt werden.

Gerichtsauslagen

Hierbei handelt es sich beispielsweise um Ausfertigungen, Kopien und Ausdrucke. Auch die Beauftragung von Gutachtern:innen oder Dolmetschern:innen fällt darunter.

Sachverständigenkosten

Diese Kosten können anfallen, sollten Sachverständige hinzugezogen werden müssen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn im Rahmen eines Zugewinnausgleichs der Wert einer Immobilie berechnet werden muss.

Was ist der Verfahrenswert und wie wird er berechnet?

An dem sogenannten Verfahrenswert einer Scheidung orientiert sich die Höhe der Scheidungskosten. Maßgeblich ist unter anderem

  • die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder,
  • das Nettoeinkommen der Eheleute und
  • das Vermögen sowie gemeinsame Besitztümer.
  • Außerdem spielt der Versorgungsausgleich eine Rolle.

 

Der Mindestverfahrenswert liegt bei 3.000 Euro.

Mithilfe von Verordnungen und Gebührentabellen können über den Verfahrenswert die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren errechnet werden.

Brauche ich einen Anwalt oder eine Anwältin?

Da eine Scheidung nur vor Gericht vollzogen werden kann und in Deutschland Anwaltspflicht gilt, muss für eine Scheidung mindestens eine Partei durch einen Anwalt oder eine Anwältin vertreten sein. Eine Scheidung ganz ohne Rechtsbeistand ist nicht möglich.

Wer zahlt die Scheidungskosten?

In der Regel werden die Gerichtskosten für das Scheidungsverfahren von beiden Eheleuten zur Hälfte getragen. Ist dies nicht möglich, weil Sie oder Ihr:e Partner:in nicht in der Lage sind, den Anteil eigenständig zu tragen, kann die jeweilige Person Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine:r von Ihnen Arbeitslosengeld bezieht.

Die Kosten für den eigenen Rechtsbeistand zahlt jede:r für sich. Bringen Sie den Scheidungsantrag vor Gericht, besteht für Sie außerdem die Verpflichtung, für die Gerichtskosten eine Vorleistung zu erbringen.

Wie teuer ist eine einvernehmliche Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung fallen die Kosten in der Regel am geringsten aus. Die

Kosten für juristischen Beistand belaufen sich je nach Verfahrenswert auf etwa 1.500 bis 2.500 Euro oder mehr pro Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin und die Gerichtskosten auf ca. 250 bis 500 Euro oder mehr.

Kann ich Scheidungskosten steuerlich absetzen?

Seit 2013 können Sie Ihre Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Vor dem Jahr 2013 waren alle Scheidungskosten steuerlich absetzbar. Dies beinhaltete Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Fahrtkosten und Ausgaben für Sachverständige und Gutachter:innen.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich richtet sich an Paare, die sich nach langer Ehe trennen und bei denen Eine:r der Eheleute etwa infolge der Tätigkeit für die Kinderversorgung und den Haushalt einen geringeren Rentenanspruch erzielt hat. Trifft dies auch bei Ihnen zu, haben Sie hinsichtlich der Rente Ihres:r Ex-Partners:in einen Anspruch auf Ausgleich. Dafür wird die Differenz der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche halbiert und eine Hälfte wird anschließend Ihnen zugesprochen.

Was ist der Zugewinnausgleich?

Liegt kein Ehevertrag vor, kann der sogenannte Zugewinn ausgeglichen werden. Der Zugewinn ist der Betrag, um den das momentane Vermögen der jeweiligen Person das Anfangsvermögen übersteigt. Wenn Sie sich also scheiden lassen möchten und eine:r von Ihnen beiden einen größeren Zugewinn hat, wird so ausgeglichen, dass am Ende beide Ehepartner:innen gleich viel Zugewinn haben.


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Beitragsbild © krivinis – stock.adobe.com

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Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater ist Ulrich Danner seit vielen Jahren ein Visionär unseres Lohnsteuerhilfevereins und hat stets im Blick, wie sich unsere Weiterentwicklung zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.