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Was ist die THG-Quote?
Die THG-Quote oder Treibhausgasminderungsquote besteht schon seit 2015 und verfolgt das Ziel, klimaschonende Mobilität attraktiver zu machen. Im Zuge dessen müssen Mineralöl-Unternehmen eine gewisse Quote an CO2-Einsparungen vorweisen können.
Die vorzuweisenden Quoten steigen kontinuierlich an, was den Druck auf die Unternehmen erhöht und gleichzeitig zum Vorteil von allen E-Auto-Besitzern:innen wird. Insofern die Firmen die Vorgaben nicht erfüllen können, bleiben ihnen zwei Möglichkeiten zur Wahl:
- Strafzahlungen oder
- Zukauf von Emissionsrechten
Wie kann ich eingesparte Treibhausgase verkaufen?
Bei der genannten Zukaufoption kommt nun Ihr E-Auto mit ins Spiel. Im Gegensatz zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren verursacht Ihr Auto keine Emissionen und die eingesparten Treibhausgase können Sie anschließend verkaufen und erhalten eine Prämie. Dies ist seit dem 01.02.2022 möglich.
Die Prämie wird jährlich vom Umweltbundesamt vergeben. Wenn Sie mehrere Elektroautos besitzen, können Sie alle Autos anmelden und so mehrmals von der Prämie profitieren.
Um den Verkauf zu vereinfachen, berechnet das Umweltbundesamt jährlich den durchschnittlichen Stromverbrauch eines E-Autos. Diese Berechnung wird als Basis genutzt, um anschließend die Höhe der handelbaren Quotenanteile und damit Ihre Prämie zu berechnen. Aktuell liegt die TGH-Quote zwischen 200 und 480 Euro, die Berechnung wurde anhand von Daten von Februar 2022 durchgeführt.
Achtung: Beantragen Sie die Prämie nicht, beansprucht sie der Staat. Laut Gesetz werden alle nicht genutzten Emissionen versteigert.
Verkauf über einen Zwischenhändler
Als Privatperson müssen Sie sich bei einem Zwischenhändler anmelden und Ihre THG-Quote an diesen verkaufen. Dort werden die Quoten mehrerer Fahrzeuge gebündelt und dann als Paket beim Umweltbundesamt zertifiziert. Die Umweltzertifikate werden anschließend an Mineralöl-Unternehmen weiterverkauft. Je nach Anbieter erhalten Sie als Prämie entweder eine fixe Auszahlung oder eine prozentuale Beteiligung am Verkaufserlös.
Der Ablauf setzt sich also aus insgesamt 4 Schritten zusammen, Sie müssen nur beim ersten aktiv werden:
- Registrierung bei einem Zwischenhändler
- Zertifizierung beim Umweltbundesamt
- Verkauf der Zertifikate
- Auszahlung
Hinweis: Der Preis für Ihre Emissions-Einsparung bildet sich frei am Markt und wird nicht vom Umweltbundesamt vorgegeben.
Sie können sich mittlerweile zwischen einer Vielzahl von Anbietern entscheiden. Wir haben Ihnen hier drei mögliche aufgelistet:
Voraussetzungen für die Zertifizierung
Bei Ihrem Fahrzeug muss es sich um ein voll-elektrisches E-Auto, E-Motorrad oder Leichtkraftrad handeln. Hybride Fahrzeuge sind ausgenommen.
Gerade bei E-Motorrädern und Leichtkrafträdern ist der Verkauf der eingesparten Treibhausgase besonders lukrativ, denn es wird die gleiche Prämie wie bei E-Pkws ausgezahlt. Dafür muss Ihr Zweirad jedoch für eine Geschwindigkeit von mindestens 45 km/h oder mehr zugelassen sein.
Um sich bei einem Anbieter zu registrieren, müssen Sie den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) Ihres Elektrofahrzeuges hochladen. Sie müssen persönlich als Halter:in im Fahrzeugschein genannt werden. Um sicherzustellen, dass das Fahrzeug auch weiterhin Ihnen gehört, laden Sie den Fahrzeugschein jährlich wieder hoch.
Steuerliche Handhabung der Prämie
In der Regel zählen Prämien als Sonstige Einkünfte und sind einkommensteuerpflichtig. Bei der THG-Quote gilt jedoch eine besondere Regelung, die Ihnen zugute kommt. Wenn das Elektrofahrzeug Teil Ihres Privatvermögens ist, wird der Erlös als privat angesehen und unterliegt dementsprechend auch nicht der Einkommensteuer.
Das bestätigt das Bundesfinanzministerium auf der eigenen Webseite.
Tipp: Je nachdem für welchen Zwischenhändler Sie sich entschieden haben, besteht die Möglichkeit Ihre Prämie ganz oder auch teilweise zu spenden.
Informieren Sie sich in diesem Blogbeitrag darüber, wie Sie Spenden steuerlich berücksichtigen können: „Spenden als Sonderausgaben bei der Steuererklärung absetzen“
Was passiert beim Verkauf des Autos?
Sobald Sie Ihr Auto verkaufen, müssen Sie Ihren THG-Anbieter darüber informieren. Die Anmeldung endet dann entsprechend zum Ende des Jahres. Erfreulicherweise hat das jedoch keine Auswirkungen auf bereits ausgezahlte Prämien. Denn dabei handelt es sich um Pauschalen, die vollständig an den oder die erste:n Antragsteller:in vergeben werden.
Der oder die neue Besitzer:in kann ab dem folgenden Jahr die THG-Quote anmelden.
Hinweis: Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Beratungsbefugnis dürfen wir als Lohnsteuerhilfeverein bei der Beantragung der Prämie leider nicht für Sie tätig werden.
Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung benötigen, stehen Ihnen unsere Beratungsstellen aber weiterhin mit Rat und Tat gerne zur Seite. Im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG sind unsere Berater:innen Ihre kompetente:n und persönliche:n Ansprechpartner:in rund um Ihre Einkommensteuererklärung. Finden Sie jetzt Ihren Steuerexperten:in vor Ort mit unserer PLZ-Suche.