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Wo muss ich Versicherungen bei der Steuererklärung eintragen?

Wo muss ich Versicherungen bei der Steuererklärung eintragen?

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Versicherungen sind teilweise gesetzlich vorgeschrieben, teilweise freiwillig, aber auf jeden Fall kosten sie Geld. Doch das Gute ist, dass Sie gewisse Versicherungen von der Steuer absetzen können. Wir beantworten Ihnen hier die Frage, wo Sie die Versicherungen bei der Steuererklärung eintragen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Voraussetzung: Versicherungen zum Schutz von Personen
  • Versicherung zur Abdeckung eines beruflichen Risikos als Werbungskosten in Anlage N ansetzbar
  • Versicherungen als Sonderausgaben unter Anlage Vorsorgeaufwand ansetzbar
    • Altersvorsorge
    • Kranken- und Pflegeversicherung
    • Weitere Versicherungen
  • Eintragung der Angabe zur Rieser-Rente ist in die Anlage AV vorzunehmen
  • Höchstgrenze der sonstigen Sonderausgaben bei 1.900 Euro, bzw. 3.800 Euro bei Ehepaaren
  • In der Regel keine Nachweise mehr nötig – automatische Übermittlung ans Finanzamt

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Inhaltsverzeichnis:


Werbungskosten – Anlage N

Die Abdeckung eines beruflichen Risikos bei Arbeitnehmern:innen führt im Regelfall zum Ansatz der Versicherungsbeiträge als Werbungskosten in der Anlage N.

Zu dieser Art von Versicherungen zählen:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung für mögliche berufliche Unfälle
  • Rechtsschutzversicherung für den Arbeitsrechtsschutz

Sofern die Versicherungen berufliche und private Risiken abdecken, erfolgt eine Aufteilung der Kosten auf die Werbungskosten und Sonderausgaben, sodass bei der Anlage N nur der berufliche Anteil ansetzbar ist.

Hinweis: Die Angabe dieser Versicherungen wirkt sich allerdings meist nur dann aus, wenn Sie den Werbungskostenpauschbetrag bereits durch andere Kosten, z. B. Fahrtkosten ausgeschöpft haben.

Sonderausgaben

Viele Versicherungen können Sie als Sonderausgaben geltend machen, aber leider nicht alle. Grundsätzlich kann man sagen: werden Schäden abgesichert, die unmittelbar Personen betreffen, können die Kosten zumeist abgesetzt werden. Das ist jedoch nicht möglich, wenn lediglich Sachen abgesichert werden sollen.

Eine Haftpflichtversicherung ist demnach absetzbar, eine Hausratversicherung, die Gegenstände absichert, nicht.

Versicherungen zur Altersvorsorge

Gerade in Bezug auf die eigene Altersvorsorge lassen sich die Kosten für so manche Versicherung von der Steuer absetzen. Das gilt für Ihre gesetzliche Rentenversicherung, aber ebenso für private Policen.

Zur steuerlichen Förderung von Riester-Verträgen sind die Angaben zu den Beiträgen in die Anlage AV einzutragen. Hier gibt es eine steuerliche Berücksichtigung als Sonderausgabenabzug oder eine Zulage, wobei die günstigere Variante für Sie zugrunde gelegt wird.

In die Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Steuererklärung können Sie Versicherungsbeiträge eintragen, die zu einem Rentenanspruch führen. Dazu zählen beispielsweise Basisrenten oder andere private Rentenversicherungen.

Achtung: Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge wurden bereits von Ihrem Bruttogehalt abgezogen und sind daher nicht mehr einzutragen.

Leider können Sie jedoch nicht alle Finanzprodukte zur Altersvorsorge auch steuerlich berücksichtigen. Sichern Sie Ihre Rente beispielsweise mithilfe von Kapitalanlage-Produkten ab, so sind diese nicht ansatzfähig. Das gleich gilt auch für Kapitallebensversicherungen.

Informieren Sie sich hier, welche Vorsorgeaufwendungen Sie absetzen können: „Vorsorgeaufwendungen – Was kann von der Steuer abgesetzt werden?“ 

Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendung

Die Kosten für den Basistarif Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung können Sie vollständig bei den Vorsorgeaufwendungen geltend machen und ebenfalls in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Dabei ist es auch egal, ob es sich um eine gesetzliche oder private Krankenversicherung handelt. Das Finanzamt zieht lediglich einen Betrag in Höhe von pauschal 4 % für das Krankengeld ab.

Wenn Sie als Arbeitnehmer:in gesetzlich pflichtversichert sind, werden Ihnen die Beiträge für Ihre gesetzliche Versicherungen direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Hier können Sie nachlesen, wie hoch diese sind: „Welche Abzüge liegen zwischen Brutto- und Nettolohn?“

Sonstige Versicherungen

Haben Sie die Höchstgrenze mit Ihrer Krankenversicherung noch nicht erreicht, können Sie noch weitere Versicherungen von der Steuer absetzen. Diese werden auf der Seite 2 als sonstige Vorsorgeaufwendungen eingetragen.

Allerdings werden hierbei alle Versicherungsbeiträge zusammengerechnet und nur bis zur Obergrenze von 1.900 Euro für Singles bzw. 3.800 Euro für Ehepaare steuerlich berücksichtigt.

Weitere absetzbare Versicherungen:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Unfallversicherung
  • Auslandskranken- und Reiseunfallversicherung
  • Krankenversicherung, Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherungen
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Rechtschutzversicherung
  • Sterbeversicherung

Tipp: Die Höchstgrenze fällt sehr niedrig aus und ist meist sehr schnell ausgeschöpft. Deswegen sollten Sie darauf achten, ob Sie einen beruflichen Bezug zu Ihren Versicherungen herstellen können, dann können Sie diese unter Umständen auch als Werbungskosten geltend machen. Beispiel hierfür könnte eine Rechtschutzversicherung sein, die für Sie auch das Thema Arbeitsrecht beinhaltet.

Welche Nachweise sind nötig?

Alle Versicherungen, die bereits auf der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind, müssen Sie nicht mehr gesondert durch Belege nachweisen. Auch viele Versicherungsunternehmen sind gegenüber dem Finanzamt mitteilungspflichtig, so dass diese Zahlen dem Finanzamt bereits bekannt sind. Die übermittelten Daten können Sie den Ihnen übersandten Mitteilungen entnehmen.

Versicherungen ohne Ansatz

Keine steuerliche Auswirkung ergibt sich beispielsweise bei diesen Versicherungen:

  • Kfz-Kasko-Versicherung
  • Hausratversicherung
  • bestimmte, erst spät abgeschlossene Kapitallebensversicherungen

FAQs zu Versicherungen

Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich gilt: Werden Schäden abgesichert, die unmittelbar Personen betreffen, können die Kosten zumeist abgesetzt werden. Das ist jedoch nicht möglich, wenn lediglich Sachen abgesichert werden sollen.

Beispiele:

  • Versicherungen zur Altersvorsorge
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • und viele weitere

Wo trage ich Versicherungen in meiner Steuererklärung ein?

Je nachdem um welche Versicherung es sich handelt, müssen Sie die Beiträge an unterschiedlichen Stellen in der Steuererklärung angeben:

  • Versicherungen zur Abdeckung eines beruflichen Risikos - Werbungskosten in der Anlage N
  • Riester-Verträgen - Anlage AV
  • Versicherungsbeiträge, die zu einem Rentenanspruch führen - Anlage Vorsorgeaufwand
  • Kranken- und Pflegeversicherungen - Anlage Vorsorgeaufwand
  • Andere Versicherungen -auf Seite 2 als sonstige Vorsorgeaufwendungen

 

Es werden alle Versicherungsbeiträge zusammengerechnet und nur bis zur Obergrenze von 1.900 Euro für Singles bzw. 3.800 Euro für Ehepaare steuerlich berücksichtigt.

Welche Nachweise sind nötig, um Versicherungen anzusetzen?

Alle Versicherungen, die bereits auf der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind, müssen Sie nicht mehr gesondert durch Belege nachweisen. Auch viele Versicherungsunternehmen sind gegenüber dem Finanzamt mitteilungspflichtig, so dass diese Zahlen dem Finanzamt bereits bekannt sind.


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Beitragsbild © goodluz – stock.adobe.com

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Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.