Inhaltsverzeichnis
Hinweis: Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung wurde die Abschaffung der Steuerklassen III und V aufgenommen, es gibt jedoch im Moment keine konkreten Umsetzungspläne dazu. Folglich müssen Sie als Ehepaar vorerst nichts unternehmen, die Steuerklassenkombination wird nicht zum 01.07.2023 abgeschafft, wie oftmals behauptet wird.
Als Eheleute oder als Paar in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können Sie bei der Steuerklassenwahl zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen wählen. Diese Wahl beeinflusst beispielsweise die Höhe Ihrer Steuerfreibeträge und Ihrer Lohnersatzleistungen.
Zur Auswahl stehen folgende Kombinationen:
- Steuerklasse III/V
- Steuerklasse IV/IV
- Steuerklasse IV/IV mit Faktor = Faktorverfahren
Hier erhalten Sie alle Infos zu den Lohnsteuerklassen: „Die Lohnsteuerklassen – schnell erklärt im Überblick“
Für wen ist das Faktorverfahren gedacht?
Das Faktorverfahren ist vor allem für Paare sinnvoll, die unterschiedlich hohe Einkommen haben. Wenn Sie und Ihr:e Ehegatte:in also beide berufstätig sind, aber nicht gleich viel verdienen, kann die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor für Sie sinnvoll sein.
Das Ziel des Faktorverfahrens ist es, die Steuerlast möglichst gerecht zwischen Ihnen und Ihrem:r Partner:in aufzuteilen. Jede:r von Ihnen soll nur den jeweils eigenen Lohnsteueranteil am gemeinsamen Einkommen zahlen.
Probieren Sie gerne unseren kostenlosen Steuerklassen-Rechner aus und vergleichen Sie die unterschiedlichen Steuerklassenkombinationen!
Wie funktioniert das Faktorverfahren?
Beim Faktorverfahren werden im Hintergrund eine Reihe von Berechnungen durchgeführt, um Ihre jeweilige Steuerbelastung zu berechnen. Aber keine Sorge, das übernimmt das Finanzamt für Sie.
Die Basis für das Faktorverfahren ist die Steuerklasse IV, diese wird zusätzlich mit einem Faktor korrigiert. Insgesamt werden folgende Schritte durchgeführt:
- Ermittlung der voraussichtlichen Bruttogehälter des jeweiligen Jahres
- Ableitung der Einkommensteuer unter Berücksichtigung möglicher Steuerermäßigungen und des Splittingtarifes
- Berechnung des Faktors entsprechend der nachfolgenden Formel (Ergebnis auf drei Nachkommastellen genau, ohne Rundung)
- Ermittlung der zu zahlenden Lohnsteuer nach Steuerklasse IV durch die Arbeitgeber beider Ehepartner:innen + Anwendung des Faktors
Faktorverfahren = Einkommensteuer beider Ehegatten:innen nach dem Splittingverfahren / Summe der Lohnsteuer bei Anwendung der Steuerklasse IV
Vor- und Nachteile des Faktorverfahrens
Wie bereits angedeutet, soll die Besteuerung zwischen Ehepartnern:innen gerechter aufgeteilt werden. Beide Parteien zahlen die Einkommensteuer entsprechend der Höhe Ihres Einkommens und auch beide profitieren weiterhin von Steuerfreibeträgen.
Dadurch ergibt sich eine faire Verteilung zwischen den Partnern:innen. Wenn Sie beispielsweise ein Viertel des gemeinsamen Einkommens verdienen, so tragen Sie auch nur den darauf entfallenden Anteil der Einkommensteuer. Allerdings kann dadurch das gemeinsame Nettogehalt zunächst auch etwas geringer ausfallen als bei einer anderen Lohnsteuerklassenkombination.
Außerdem berücksichtigt das Finanzamt durch das Faktorverfahren den Splittingvorteil bereits während des Jahres und dieser wirkt sich direkt aus. Damit ist die monatliche Steuerbelastung durch die automatischen monatlichen Lohnsteuerabzüge vergleichsweise nahe am tatsächlichen Ergebnis. Im Zuge dessen kommt es selten zu Steuererstattungen, aber eben auch nicht zu Steuernachzahlungen.
Nichtsdestotrotz besteht für Sie die Abgabepflicht für Ihre Steuererklärung, wenn Sie das Faktorverfahren wählen.
Hier sehen Sie nochmal alle Vor- und Nachteile im Überblick: