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Das bedeuten die neuen Zinsbescheide vom Finanzamt

Das bedeuten die neuen Zinsbescheide vom Finanzamt

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Noch bis Mitte des Jahres sollen neue Zinsbescheide von den deutschen Finanzämtern verschickt werden. Informieren Sie sich hier über die Hintergründe dazu und was das die neuen Zinsbescheide für Sie bedeuten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bisheriger Zinssatz von 0,5 % monatlich verfassungswidrig
  • Neuer Zinssatz bei 0,15 % monatlich 1,8 % jährlich rückwirkend ab dem 01.01.2019
  • Neuberechnung der Zinsen ab 2019 und Versand der neuen Zinsfestsetzungsbescheide
  • Mögliche Ergebnisse:
    • Nachzahlungsforderung
    • Erstattung
    • Bescheid über 0 Euro möglich

 

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Inhaltsverzeichnis


Auslöser: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Im Juli 2021 hat das Bundesverfassungsgericht den bisherigen Zinssatz von 0,5 % monatlich bzw. 6 % jährlich als verfassungswidrig erklärt. Infolgedessen wurde rückwirkend zum 01.01.2019 ein neuer Zinssatz von 0,15 % monatlich bzw. 1,8 % jährlich festgelegt.

Mit der Änderung des Zinssatzes wurden nun alle Zinsfestsetzungsbescheide ab dem 01.01.2019 neu berechnet. Diese neuen Bescheide werden seit November 2022 von den Finanzämtern verschickt. Der Versand soll noch bis Mitte 2023 andauern.

Die Änderungen sind deshalb ohne weiteres möglich, weil die Finanzämter seit Mai 2019 sämtliche Bescheide bezüglich der Zinshöhe nur noch vorläufig erlassen hatten. Aber auch wer zuvor Einspruch gegen seinen Steuerbescheid ab 2019 eingelegt hatte, konnte eine Änderung noch bewirken.

 Was wird vom Finanzamt verzinst?

Nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres werden Steuernachzahlungen, aber auch Steuererstattungen verzinst bis zu dem Tag, an dem der Steuerbescheid rechtswirksam wird.

Tipp: Bei einer Steuererstattung können Sie dank der Verzinsung einen höheren Erstattungsbetrag erhalten, wenn Sie Ihre Steuererklärung möglichst spät abgeben.

Dieser Vorteil reduziert sich jetzt mit dem gesenkten Zinssatz, kann sich aber immer noch positiv auswirken. Das gilt Insbesondere dann, wenn Sie das Geld nicht unbedingt zeitnah benötigen.

Es gilt eine zinsfreie Karenzzeit von 15 Monaten, womit der Zinslauf normalerweise am 01. April des übernächsten Jahres beginnt. Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wurde jedoch auch diese Karenzzeit für einige Jahre angepasst. Für diese Steuerjahre beginnt der Zinslauf erst später:

  • Steuerjahr 2019 | Beginn am 01. Oktober 2021
  • Steuerjahr 2020 | Beginn am 01. Oktober 2022
  • Steuerjahr 2021 | Beginn am 01. Oktober 2023
  • Steuerjahr 2022 | Beginn am 01. September 2024
  • Steuerjahr 2023 | Beginn am 01. Juli 2025

Das bedeutet der neue Zinsbescheid

Mit der Neuberechnung der Zinsen können Sie drei unterschiedliche Arten von Zinsfestsetzungsbescheiden erhalten:

  • Nachzahlungsforderung
  • Erstattung
  • Bescheid über 0 Euro: Zinsbeträge unter 10 Euro werden nicht festgesetzt.

Achtung: Auch bei einer Erstattung muss es nicht zwingend zu einer Auszahlung kommen, der Zinsbetrag kann auch mit einer offenen Steuernachzahlung verrechnet werden.


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Quellenangaben:

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Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.