Mitglieder in Lohnsteuerhilfevereinen genießen einige Vorteile, viele andere wissen jedoch noch gar nicht, worum es sich bei Lohnsteuerhilfe handelt. Wie beantworten die grundlegenden Fragen zu Lohnsteuerhilfevereinen und deren Vorteilen.
Mitglieder in Lohnsteuerhilfevereinen genießen einige Vorteile, viele andere wissen jedoch noch gar nicht, worum es sich bei Lohnsteuerhilfe handelt. Wie beantworten die grundlegenden Fragen zu Lohnsteuerhilfevereinen und deren Vorteilen.
Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine wertvolle Unterstützung für Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen und Pensionäre:innen bei der Einkommensteuererklärung und anderen steuerlichen Angelegenheiten.
Es handelt sich dabei um eine gemeinnützige Organisation, die ihren Mitgliedern im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG rund um die Erstellung der Einkommensteuererklärung hilft.
Als Arbeitnehmer:in sind Sie in der Regel dazu verpflichtet Lohnsteuer zu zahlen und damit wird wahrscheinlich auch die Steuererklärung für Sie relevant. Unabhängig davon, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind oder nicht, kann auch eine freiwillige Steuererklärung in vielen Fällen eine Steuerrückerstattung für Sie bringen.
Wenn Sie sich jedoch nicht selbst mit ihren Steuerangelegenheiten beschäftigen möchten, können Sie eine steuerliche Vertretung mit der Arbeit beauftragen. Lohnsteuerhilfevereine stellen eine kostengünstige Alternative für die steuerliche Beratung dar.
Als Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins profitieren Sie unter anderem von diesen Vorteilen:
Die Mitglieder unseres Vereins profitieren von einem steuerlichen Rundum-Service, durch Ihre:n persönliche:n Steuerexperten:in.
Unser Leistungspaket umfasst folgende Punkte:
▶ Informieren Sie sich gerne noch weiter über unsere Leistungen im Detail.
Zusätzlich bieten viele unserer Beratungsstellen Ihre Services auch in unterschiedlichen Sprachen an. Filtern Sie am besten bei unserer PLZ-Suche gleich nach Ihrer gewünschten Sprache, um eine passende Beratungsstelle zu finden.
Beratung lieber bequem von zuhause aus? Auch das ist kein Problem bei unserem Lohnsteuerhilfeverein! bei unserem Lohnsteuerhilfeverein! Viele unserer Berater:innen bieten den Mitgliedern Online-Beratung an.
Mit unserer Mitglieder-App können Sie Ihre Belege einfach abfotografieren und sicher an Ihre Beratungsstelle übermitteln. Die Beratungsgespräche können auf Wunsch entweder per Video-Call oder Telefon stattfinden. Auch nach dieser Option können Sie bei der PLZ-Suche filtern.
Als Lohnsteuerhilfeverein dürfen wir ausschließlich im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG tätig werden. Demzufolge dürfen wir nur Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen, Pensionäre:innen oder Studenten:innen mit ausschließlich nicht-selbständigen Einkünften beraten.
In unseren FAQs zur Mitgliedschaft beantworten wir diese und weitere interessante Fragen noch ausführlicher.
Als Lohnsteuerhilfeverein dürfen wir nur im Rahmen einer aktiven Mitgliedschaft für Sie tätig werden. Demzufolge müssen Sie als erstes einen Termin in einer unserer Beratungsstellen vereinbaren und dort unsere Beitrittserklärung unterzeichnen.
Bei diesem Termin prüft Ihr:e Beratungsstellenleiter:in auch nochmal genau, ob Sie die Voraussetzungen der Beratungsbefugnis erfüllen und wir damit für Sie tätig werden dürfen.
Die Bearbeitungszeit hängt vom Umfang Ihrer Steuererklärung und der Auslastung Ihrer Beratungsstelle ab. Fragen Sie dazu am besten direkt bei Ihrer:m Beratungsstellenleiter:in nach.
Tipps, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen:
Ist die Steuererklärung erstmal beim Finanzamt eingereicht worden, können wir die Bearbeitungszeit leider nicht mehr weiter beeinflussen. Im Regelfall können Sie von einem Bearbeitungszeitraum von vier bis acht Wochen ausgehen. Aber auch hier ist wieder die Auslastung der Finanzbeamten:innen entscheidend.
Als Mitglied unseres Lohnsteuerhilfevereins müssen Sie lediglich zwei Arbeitsschritte selbst erledigen:
Gegebenenfalls kommen von Ihrem:r Berater:in nochmal Rückfragen zu Ihren Steuerunterlagen. Diese sollten Sie im besten Fall möglichst zeitnah beantworten. Ansonsten gibt es für Sie nichts weiter zu tun.
Benötigen Sie Unterstützung? Deutschlandweit stehen Ihnen unsere Beratungsstellen mit Rat und Tat gerne zur Seite. Im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG sind unsere Berater:innen Ihre kompetente:n und persönliche:n Ansprechpartner:in rund um Ihre Einkommensteuererklärung. Finden Sie jetzt Ihre:n Steuerexperten:in vor Ort mit unserer PLZ-Suche.
Quellenangaben: