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Was bewirkt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz?
Das Ende 2022 verabschiedete Plattformen-Steuertransparenzgesetz macht sich nun das erste Mal bemerkbar, denn bis zum 31.01.2024 mussten die Plattformen ihre Meldungen an die Finanzämter tätigen.
Ziel ist es, eine effektivere Steuerüberwachung in der digitalen Wirtschaft zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wird neben der Meldepflicht auch der grenzüberschreitende Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedsstaaten in dem neuen Gesetz verankert.
Was ändert sich für die Anbieter:innen?
Grundsätzlich handelt es sich bei dem Gesetz um eine rein verfahrensrechtliche Maßnahme, um den Finanzbehörden einen transparenteren Überblick über die Aktivitäten auf digitalen Plattformen zu verschaffen.
Die aktuellen Regelungen für Einkommen- und Umsatzsteuer gelten nach wie vor und werden von dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz nicht beeinflusst. Es werden folglich nicht mehr Einnahmen steuerpflichtig.
Grundsätzlich sind digitale Plattformen von dem Gesetz betroffen, auf denen Einkünfte erzielt werden können:
- Vermietung von Immobilien
- Vermietung von Verkehrsmitteln
- Verkauf von Waren oder Dienstleistungen
Obwohl von der deutschen Finanzverwaltung konkret keine Plattformen genannt werden, können wir einige Beispiele auflisten:
- eBay, bzw. Kleinanzeigen
- Airbnb
- Etsy
- Amazon
- Vinted
Genauere Informationen veröffentlichen die einzelnen Plattformen in der Regel auch auf ihren Homepages.
Wer gilt als meldepflichtig?
Leider fallen nicht nur Unternehmen und gewerbliche Anbieter:innen unter die Meldepflicht, sondern auch Privatleute sind davon betroffen. Es gibt jedoch sogenannte Bagatellgrenzen, die Sie überschreiten müssen, um für die Finanzämter relevant zu werden. Diese Limits gelten pro Plattform:
- bis zu 30 Verkäufe oder Vermietungen pro Jahr ODER
- weniger als 2.000 Euro Umsatz (inkl. Versandkosten, nach Abzug von Gebühren, Provisionen und Steuern)
Überschreiten Sie mit Ihren Verkäufen diese Grenzen, ist es gut möglich, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt bei Ihnen meldet und den Sachverhalt überprüft.
Hinweis: Es heißt nicht zwangsläufig, dass nun auch Steuern anfallen, denn nicht alle Einnahmen sind steuerpflichtig.
Insofern Sie die vorgegebenen Bagatellgrenzen überschreiten werden folgende Informationen ans Finanzamt weitergegeben:
- Name
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Steuer-ID
- Bankverbindung
- Relevante Transaktionen und Verkaufserlöse
- Angefallene Nutzungsgebühren der Plattform
Wann fallen Steuern an?
Grundsätzlich können Sie Gegenstände des täglichen Gebrauchs immer steuerfrei verkaufen, insofern Sie diese auch selbst genutzt haben. Das gilt beispielsweise für Kleidung, Möble oder auch für Ihr Auto.
Abgesehen davon gilt für private Veräußerungsgeschäfte eine Freigrenze von 1.000 Euro (ab 2024) pro Jahr. Bis 2023 lag die Grenze noch bei 600 Euro. Übersteigt Ihr Gewinn diese Grenze, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Dies gilt beispielsweise für Luxusgegenstände, Schmuck oder Konzertkarten.
Tipp: Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie ein Verkaufstagebuch führen und somit Ihre Gewinne dokumentieren.
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Quellen:
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