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Arbeiten im Nachbarland – das gilt für Grenzgänger:innen

Arbeiten im Nachbarland – das gilt für Grenzgänger:innen

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Als Grenzgänger:in in einem Nachbarland zu arbeiten, bedeutet, sie müssen auch einiges beachten, damit Ihre Einkünfte korrekt versteuert werden und Sie nicht doppelt Steuern zahlen. Alle wichtigen Infos dazu lesen Sie in unserem Blogbeitrag.

Grenzgänger:innen – Das Wichtigste in Kürze

  • Grenzgänger:in = Wohnsitz in einem Staat, Arbeitsort in einem anderen Land
  • Grenzgänger-Regelung: Besteuerung der Einkünfte in dem Staat, in dem man wohnt
  • Grenzgänger-Regelung wird im Doppelbesteuerungsabkommen geregelt
  • Grenzgänger-Regelung mit Frankreich, Österreich und Schweiz + Sonderregelung mit Belgien

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Inhaltsverzeichnis


Grenzgänger:in oder Grenzpendler:in

Im deutschen Steuerrecht wird zwischen diesen zwei Gruppen unterschieden:

  • Grenzgänger:innen haben ihren Wohnsitz ist in einem Staat, der Arbeitsort liegt aber in einem anderen Land. Grenzgänger:innen kehren jeden Tag zu Ihrem Wohnort zurück.
  • Grenzpendler:innen arbeiten in einem Staat, ihr Wohnsitz ist allerdings im benachbarten Ausland. Sie pendeln täglich über die Grenze. Es gibt im sog. Doppelbesteuerungsabkommen keine extra Grenzgänger-Regelung.

Hinweis: Deutschland hat mit folgenden Staaten eine sogenannte Grenzgänger-Regelung:
Frankreich, Österreich und Schweiz

Einfach ausgedrückt kann man sagen, das Grenzpendler:innen und Grenzgänger:innen grundsätzlich das gleiche sind. Im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens bzw. des Steuerrechtes muss man aber klar definieren und unterscheiden, ob es sich um eine:n Grenzgänger:in oder Grenzpendler:in handelt – denn je nachdem, hat entweder der Wohnsitzstaat oder der Beschäftigungsstaat das Besteuerungsrecht.

Mehr Infos zu den Regelungen für Grenzpendler:innen erhalten Sie hier: „Grenzpendler:innen und Steuern – Das müssen Sie wissen!“

In welchem Land zahlen Grenzgänger:innen Lohn-/Einkommenssteuer?

Grundsätzlich folgt die grenzüberschreitende Tätigkeit im Doppelbesteuerungsabkommen der sogenannten Tätigkeitsbesteuerung, das heißt der Staat besteuert das Gehalt, in dem man tätig ist.

Bei Grenzgänger:innen gibt es allerdings die Besonderheit, dass obwohl man im ausländischen Staat tätig ist, das Gehalt weiterhin in dem Staat besteuert wird in dem man wohnhaft ist.

Nehmen wir an Sie arbeiten in Österreich und fahren jeden Tag über die Grenze nach Österreich zur Arbeit und kehren am Abend wieder zurück. Grundsätzlich üben Sie Ihre Tätigkeit in Österreich aus, das Besteuerungsrecht auf Ihren Arbeitslohn hat aber aufgrund der Grenzgänger-Regelung Ihr Wohnsitzstaat Deutschland. Sie müssen daher wie gewohnt Ihr Gehalt in Deutschland versteuern.

Welches Sozialversicherungsrecht gilt?

Für Personen, die in einem Staat wohnen, aber in einem anderen Staat arbeiten, gelten besondere sozialversicherungsrechtliche Regelungen. Die Bestimmungen hängen insbesondere davon ab, ob der Arbeits- und Wohnstaat innerhalb der EU/EWR oder in Drittstaaten liegen.

Innerhalb der EU/EWR und Schweiz gilt da sogenannte Beschäftigungslandprinzip. Wenn Sie also beispielsweise in Österreich arbeiten, gelten für Sie auch die dortigen Regelungen bzgl. Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung.

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Doppelbesteuerungsabkommen sind völkerrechtliche Verträge zwischen zwei Staaten, mithilfe derer vermieden werden soll, dass gleiche Einkünfte der gleichen Person mehrfach besteuert werden. Für Ihre Einkünfte sollen Sie also nicht in zwei Ländern gleichzeitig Steuern zahlen müssen.

Die getroffenen Regelungen der unterschiedlichen Staaten sind nicht einheitlich, Deutschland hat also verschiedene Abkommen mit einzelnen Nachbarländern getroffen. Für viele andere Länder liegen gar keine Doppelbesteuerungsabkommen vor, wie bei Brasilien oder den VAE.

Grenzgänger:innen nach Frankreich

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und in Frankreich arbeiten, müssen Sie Ihre Einkommensteuer in Deutschland zahlen.

Voraussetzungen:

  • Arbeitsort und Wohnort liegen innerhalb einer Grenzzone von 20 km beiderseits der Grenze.
  • Sie fahren täglich zurück zu Ihrem Wohnort.
  • Sie sind maximal 45 Arbeitstage pro Jahr außerhalb der Grenzzone für Ihren Arbeitgeber tätig oder/und fahren an maximal 45 Arbeitstagen pro Jahr nicht zurück zu Ihrem Wohnort. Urlaubs- und Krankentage sind ausgenommen.
  • Sie sind für ein privates Unternehmen tätig.

Achtung: Wird einer dieser Punkte nicht erfüllt, müssen Sie Ihre Einkünfte in Frankreich versteuern.

Empfehlenswert ist, in Deutschland sogenannte freiwillige Vorauszahlungen zu beantragen, sodass Sie bereits unterjährig Lohnsteuer an das Finanzamt leisten. Andernfalls müssen Sie mit einer hohen Nachzahlung im Rahmen der Einkommensteuererklärung rechnen.

Grenzgänger:innen von Frankreich nach Deutschland

Für in Frankreich wohnhafte Arbeitnehmer:innen, die in Deutschland beschäftigt sind, gilt als begünstigte Wohnzone das gesamte Gebiet der Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle. Zur deutschen Arbeitszone zählen alle deutschen Städte und Gemeinden, deren Gebiet ganz oder teilweise maximal 30 km von der französischen Grenze entfernt liegen.

Grenzgänger:innen nach und von Österreich

Das Doppelbesteuerungsabkommen zur Grenzgänger-Regelung mit Österreich entspricht dem Grunde nach dem mit Frankreich. Die Voraussetzungen sind dieselben, lediglich die Grenzzone beträgt je 30 km beiderseits der Grenze.

Hinweis: Arbeitstage im Homeoffice sind nicht als schädliche Nichtrückkehrertage anzusehen.

Grenzgänger:innen nach und von Schweiz

Wenn Sie in der Schweiz arbeiten, aber in Deutschland wohnen, müssen Sie trotz Doppelbesteuerungsabkommen eine Steuer in Höhe von 4,5 % Ihres Bruttoarbeitslohns in der Schweiz zahlen.

Diesen Betrag müssen Sie in Ihrer deutschen Steuererklärung wiederum angeben, wodurch er auf Ihre Einkommensteuer angerechnet wird. Somit wird also der Steuerabzug in der Schweiz wieder ausgeglichen und Sie erleiden keinen steuerlichen Nachteil.

Zur Vorlage für Ihren Arbeitgeber benötigen Sie außerdem eine Ansässigkeitsbescheinigung Ihres deutschen Finanzamtes, damit nicht Ihre volle Steuerlast in der Schweiz einbehalten wird.

Hinweis: Eine Grenzzone wird im Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz nicht festgelegt. Es wird darauf abgestellt, ob das Pendeln zumutbar ist. Nach der Rechtsprechung ist es zumutbar, wenn die Entfernung maximal 100 km beträgt oder die Pendelzeit maximal 1,5 Stunden für die einfache Wegstrecke.

Sonderregelung mit Belgien

Die vorherige Regelung mit Belgien wurde im Jahr 2004 aufgehoben. Einkommen aus einer Beschäftigung in Deutschland, das von einem belgischen Pendler erzielt wird, unterliegt der deutschen Steuerpflicht. Gleichzeitig kann Belgien diese Einkünfte bei der Berechnung der dortigen Gemeindesteuer berücksichtigen.

Zur Kompensation, das heißt Vermeidung einer Doppelbesteuerung, gewährt Deutschland einen Steuerabzugsbetrag von 8 %, der auch bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird.


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Quellen:

 

Beitragsbild © graja – stock.adobe.com

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Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater ist Ulrich Danner seit vielen Jahren ein Visionär unseres Lohnsteuerhilfevereins und hat stets im Blick, wie sich unsere Weiterentwicklung zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.