Viele Studentenjobs sind aufgrund der Corona-Krise weggefallen, weshalb auch viele Studenten:innen mit finanziellen Problemen zu kämpfen haben. Um trotzdem die hohen Lebenshaltungskosten und Mieten in den Hochschulstädten zahlen zu können, wurden spezielle Unterstützungsmaßnahmen von der Bundesregierung beschlossen.
Wie werden Studenten:innen unterstützt?
- Anpassungen beim BAföG
- Rückzahlungsfreie Überbrückungshilfe
- KfW-Studienkredit
- Steuerliche Beratung für Studenten
Anpassungen beim BAföG
Viele Studierende nutzen BAföG, um sich Ihr Studium und den Lebensunterhalt am Standort der Hochschule leisten zu können. In der Regel wird die Höhe des BAföG in Abhängigkeit vom Gehalt der Eltern berechnet. Oftmals sind auch diese von der Corona-Krise betroffen und haben nun selbst ein geringeres Einkommen. Ist dies der Fall, kann ein Aktualisierungsantrag für den laufenden Bewilligungszeitraum gestellt werden, um den Auszahlungsbetrag anzupassen. Zudem werden bereits bewilligte Zahlungen auch dann fortgesetzt, wenn das Studium vorübergehend unterbrochen werden muss, weil die Vorlesungen verschoben wurden oder nicht stattfinden.
Unter www.bafög.de gibt es weitere Infos zum BAföG
Rückzahlungsfreie Überbrückungshilfe
Für Studierende, die sich bereits in pandemiebedingter, finanzieller Notlage befinden und keine andere Unterstützung in Anspruch nehmen können, gibt es nun die Möglichkeit, eine finanzielle Überbrückungshilfe zu beantragen. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss, welcher nicht mehr zurückgezahlt werden muss. Anträge können noch für die Monate Juli und August gestellt werden. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Schwere der finanziellen Not und richtet sich nach dem Kontostand vom Vortag der Antragstellung. Sollte der Betrag unter 100 Euro liegen, kann der maximale Zuschuss in Höhe von 500 Euro ausgezahlt werden. Die Überbrückungshilfe wird nicht aufs BAföG angerechnet.
Hier können Studenten:innen in finanzieller Notlage den Antrag auf Überbrückungshilfe stellen: www.überbrückungshilfe-studierende.de
KfW-Studienkredit
Viele Studenten:innen nutzen auch einen KfW-Studienkredit, um sich das Studium zu finanzieren. Insofern ein Kredit bereits besteht, werden auf die seit 01.05.2020 erfolgten Auszahlungen 0 % Zinsen erhoben. Dieser bleibt bis Ende März 2021 bestehen, ab dem 01.04.2021 gilt dann wieder der reguläre Zinssatz. Für die Umstellung bedarf es keiner Anträge, dies erfolgt automatisch. Wurde bisher noch kein Studienkredit aufgenommen, haben die Studierenden ab dem 08.05.2020 die Möglichkeit, einen Kredit mit dem vorübergehenden Zinssatz von 0 % zu erhalten. Die Handhabung ist wieder dieselbe: Der Zinssatz von 0 % besteht bis einschließlich 31.03.2021, danach erfolgt die Berechnung der Zinsen wieder zum regulären Zinssatz.
Diese Regelungen sind auch für ausländische Studierende, mit deutscher Adresse gültig. Allerdings erfolgt die erste Auszahlung frühestens zum 01.07.2020.
Auf der Webseite der KfW gibt es noch weitere Informationen zu Studienkrediten.
Steuerliche Beratung für Studenten:innen
Als Student:in fallen Sie in der Regel unter die Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG und können somit das breite Leistungsangebot des Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V. nutzen. Im Rahmen einer Mitgliedschaft stehen Ihnen unsere Steuerexperten:innen gerne zur Verfügung und beraten Sie hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen der Corona-Krise. Suchen sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie einen Termin.