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Häufige Fragen

zur Arbeit als Beratungsstellenleiter:in

kununu Top Company 2024 | Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Die Eröffnung einer Beratungsstelle und die Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in stellt viele Interessenten:innen vor unterschiedliche Fragen. Wir haben im Folgenden die häufigsten Fragen für Sie beantwortet, um Ihnen einen guten Überblick über den Beruf zu verschaffen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Welche Aufgaben übernimmt ein:e Beratungsstellenleiter:in?

Die meisten unserer Mitglieder benötigen Beratung und Unterstützung bei der Erstellung ihrer Steuererklärung, weshalb sich auch der Großteil Ihrer Aufgaben als Beratungsstellenleiter:in in diesem Themenbereich befindet. Nach unseren Erfahrungen zu urteilen, können Sie jährlich mit einem oder zwei Beratungsterminen pro Mitglied rechnen. Zusätzlich zur Erstellung der Steuererklärungen folgt auch die Übergabe an das Finanzamt und die Prüfung der Steuerbescheide. Diese Aufgaben nehmen den Großteil Ihres Arbeitsalltages als Beratungsstellenleiter:in ein.

Im Laufe des Jahres werden Ihre Mitglieder auch mit weiteren steuerrelevanten Fragen auf Sie zukommen. Diese können beispielsweise Heirat, Steuerklassenwechsel, Kinder in Ausbildung, Firmen-PKWs, Scheidung, Abfindung oder Altersteilzeit betreffen. Zu Ihren Aufgaben zählt es auch diese Fragen zu beantworten, wobei Ihnen dies mit der Zeit immer leichter fallen wird. Aber keine Sorge, falls Ihnen doch mal die richtige Antwort fehlt – über unsere Steuerhotline zur Hauptverwaltung erhalten Sie schnelle Unterstützung.

Wie viel verdiene ich als Beratungsstellenleiter:in?

Ihr Verdienst ist abhängig von den Mitgliedsbeiträgen Ihrer Mitglieder. Im Durchschnitt liegt der Mitgliedsbeitrag bei 175 Euro brutto. Sie erhalten eine Grundvergütung von 80 % dieses Beitrages. Nach Abzug der Umsatzsteuer ergibt sich ein durchschnittlicher Verdienst von 115 Euro netto pro Steuererklärung.

Übrigens: Nach unseren Erfahrungen ist es keine Seltenheit pro Jahr 50 neue Mitglieder zu bekommen. Das Zusammenspiel unseres bewährten Werbekonzeptes und Ihrer zuverlässigen und freundlichen Beratung lässt Ihren Mitgliederstamm schnell wachsen. Investieren Sie Ihre Zeit in die Steuerfälle, sodass Ihre bestehenden Mitglieder Sie weiterempfehlen.

Wie werde ich bei meiner Arbeit unterstützt?

Als Beratungsstellenleiter:in unseres Vereins bieten wir Ihnen ein vielfältiges Unterstützungsangebot, wir stehen Ihnen bereits beim Aufbau Ihrer Beratungsstelle zur Seite. Wir stellen Ihnen die benötigte Software zur Verfügung und arbeiten Sie ganz individuell ein. Dank unserer Online-Fernwartung haben wir die Möglichkeit, die Einarbeitung genau auf Sie anzupassen und auf Ihre Fragen einzugehen.

Zudem kümmert sich unsere Marketingabteilung um Ihren Online-Auftritt und stellt Ihnen Ihr individuelles und kostenloses Werbeaktionspaket zur Verfügung. Auch aus fachlicher Sicht können Sie auf uns bauen, wir bieten Ihnen jedes Jahr kostenlose Steuerseminare an, sodass Sie sich auch mit unserem Verein fortbilden können. Außerdem erhalten Sie bei Fachfragen Unterstützung über unsere Steuerhotline.

Wie erhalte ich die offizielle Zulassung als Beratungsstellenleiter:in?

Wenn Sie sich bei uns als Beratungsstellenleiter:in bewerben, überprüfen wir bereits, ob Sie alle vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen. Dies ist zum einen der Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung oder eines passenden Studiums. Außerdem müssen Sie drei Jahre Berufserfahrung in steuernahen Arbeitsbereichen vorweisen können. Zu diesen Bereichen gehört beispielsweise die Tätigkeit als Steuerfachgehilfe:in, Steuerfachwirt:in, Steuerberater:in oder ehemalige:r Finanzbeamte:r.

Nachdem Ihre Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind und von uns bestätigt wurden, fehlt nur noch die offizielle Zulassung der steuerlichen Aufsichtsbehörde. Die Beschaffung dieser Zulassung zählt zu unseren Aufgaben. Bis diese vorliegt müssen Sie sich leider auf 3-4 Wochen Wartezeit einstellen, je nachdem wie stark die Mitarbeiter:innen der zuständigen Aufsichtsbehörde ausgelastet sind.

Kann ich auch nebenberuflich als Beratungsstellenleiter:in arbeiten?

Ja, das ist möglich und wird von vielen unserer bestehenden Beratungsstellenleitern:innen auch so gehandhabt. Es ist allein Ihre Entscheidung wie Sie arbeiten möchten und ob Sie dies neben- oder hauptberuflich tun. Je nachdem welchen Karriereplan Sie verfolgen oder wie Ihre private Lebenssituation aussieht, Ihre Arbeit beim Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V. lässt sich nach Ihren Bedürfnissen ausrichten.

Einige unserer Beratungsstellenleiter:innen arbeiten dauerhaft nebenberuflich, für manche macht es Sinn, sich zunächst langsam an die hauptberufliche Selbstständigkeit heranzutasten, wohingegen andere sich lieber in Gänze in die Arbeit als Beratungsstellenleiter:in stürzen. Egal für welche Variante Sie sich entscheiden, unsere Unterstützung ist Ihnen sicher.

Wie viel Zeit sollte ich für die Bearbeitung einer Erklärung einplanen?

Nach unseren Erfahrungswerten sollten Sie pro Erklärung 2 Stunden Ihrer Arbeitszeit einplanen. Das ist ein Durchschnittswert, die tatsächlich benötigte Zeit kann – gerade am Anfang – abweichen. In diese Zeitspanne ist die ganze und ausführliche Betrachtung eines Steuerfalls eingerechnet. Dazu zählen Beratung, Erstellung und Einreichung der Erklärung, Prüfung des Steuerbescheids und gegebenenfalls Einspruch. Außerdem gehört die allgemeine steuerliche Beratung während des Jahres dazu.

Generell ist es aber auch bei der Erstellung von Steuererklärungen so, dass Sie mit der Zeit immer schneller werden. Zu Beginn handelt es sich natürlich immer um Neumitglieder, deren Fälle Sie nicht kennen, weshalb die durchschnittliche Bearbeitungszeit durchaus höher sein kann. Mit vielen langjährigen Bestandskunden:innen wird sich diese Zeit deutlich verkürzen, da Sie auf bestehende Erklärungen und Daten zurückgreifen können. Vor allem das Freischaltcodeverfahren und die zukünftige Vollmachtsdatenbank für Lohnsteuerhilfevereine erleichtern Ihnen Ihre tägliche Arbeit.

Wie gewinne ich Mitglieder?

Wie alle anderen Unternehmer:innen, müssen auch Sie Werbung machen, um neue Mitglieder zu bekommen. Ihr großer Vorteil ist allerdings die Marketingabteilung in der Hauptverwaltung, die Sie berät und unterstützt. Sie erhalten nicht nur einen finanziellen Werbekostenzuschuss, sondern zusätzlich professionell gestaltete Werbematerialien. Diese können Sie in unserem Onlineshop auswählen und bestellen. Auch online werden Sie durch unsere Marketingabteilung gut präsentiert, es wird eine individuelle Beraterwebseite nach Ihren eigenen Angaben erstellt. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Spezialisten:innen gern zur Verfügung.

Gerade im Bereich der beratenden Dienstleistungen spielen Weiterempfehlungen und Kundenbewertungen eine sehr große Rolle bei der Neukundengewinnung und betrifft natürlich genauso die Mitglieder der Beratungsstellen. Das ist Ihre Chance selbst aktiv zu werden. Bitten Sie bestehende und zufriedene Mitglieder um eine Empfehlung oder Online-Bewertung, sodass Ihre Bewertungsstelle einen guten Ruf bekommt.

Wie werde ich für die Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in eingearbeitet?

Per Fernwartung schaltet sich eine:r unserer Kollegen:innen aus der Hauptverwaltung auf Ihren Rechner, um sie in die genutzten Softwareprogramme einzuarbeiten. Ihnen werden die unterschiedlichen Prozesse und Funktionen der Programme Schritt für Schritt erklärt. Durch die Einzelbetreuung können wir ganz individuell auf Sie eingehen und Sie haben die Möglichkeit, jederzeit Fragen zu stellen. Auch während Ihrer Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in steht Ihnen unser Support immer zur Seite.

Werden Softwarelösungen für die Beratung und Verwaltung der Mitglieder zur Verfügung gestellt?

Ja, wir bieten Ihnen die Softwarelösungen sogar kostenlos an! Um eine zeitgemäße steuerliche Beratung gewährleisten zu können, stellen wir Ihnen zum einen ein spezielles Steuerprogramm zur Verfügung. Sie haben die Wahl zwischen ESt-Plus von Steuersoft und Tax Business von Buhldata. In ESt-Plus ist bereits eine Cloud-Lösung zur digitalen Aktenführung und -sicherung integriert, wodurch sich Ihre Arbeit deutlich effizienter und agiler gestalten lässt. Für die Mitgliederverwaltung wurde von beiden Programmen jeweils eine Schnittstelle zu unserem Webportal geschaffen. Dies ermöglicht die Synchronisation relevanter Daten Ihrer Mitglieder, eine zweite Eingabe ist somit nicht mehr nötig.

Über das Freischaltcodeverfahren für die vorausgefüllte Steuererklärung haben Sie die Möglichkeit, die Daten der Mitglieder ganz einfach vom Finanzamt abzurufen und direkt einzulesen. Über den elektronischen Datenabruf kann auch der Steuerbescheid abgeholt werden.

Mit der ALH Postbox geben wir Ihnen außerdem ein Tool für die einfache Kommunikation mit ihren Mitgliedern an die Hand. Mithilfe der App oder des Onlineportals können Sie sich austauschen und fehlende Belege elektronisch empfangen. Dabei wird der gesamte Schriftwechsel per SSL-Verschlüsselung geschützt und somit DSGVO-konform übermittelt. Die Daten Ihrer Mitglieder sind somit sicher vor den Zugriffen Dritter.

Kann ich meine Beratungsstelle an einem beliebigen Ort eröffnen?

Ja, innerhalb des Bundeslandes Bayern können Sie das fast ausnahmslos. Wie unser Vereinsname Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. schon erkennen lässt, sind wir hauptsächlich in Bayern tätig. Aufgrund dessen sollte Ihre Beratungsstelle auch in Bayern liegen, da es unser Ziel ist ein flächendeckendes Netz unserer Beratungsstellen über das gesamte Bundesland zu spannen. Wenn Sie Ihre Beratungsstelle in einem anderen Bundesland eröffnen möchten, können wir Ihnen unseren Partnerverein Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ans Herz legen. Erfahren Sie auf dessen Webseite mehr zur Selbständigkeit als Berater:in beim Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Abgesehen davon gibt es kaum Einschränkungen. Viele unserer Beratungsstellenleiter:innen haben die Tätigkeit anfangs in ihrem häuslichen Arbeitszimmer begonnen. In den meisten Fällen ist auch eine weitere Beratungsstelle unseres Vereins in der Nähe Ihres Wunschortes kein Problem, da in der Regel ein kollegiales Nebeneinander herrscht. Nichtsdestotrotz verschaffen wir uns im Voraus einen Überblick über die Region und die Potentiale, bevor wir unsere Zustimmung geben.

Welche räumlichen Voraussetzungen muss meine Beratungsstelle erfüllen?

Einige unserer Beratungsstellenleiter:innen haben zunächst in ihrem privaten Haus oder in ihrer Wohnung mit der Tätigkeit begonnen. Insofern Sie dort über einen entsprechend eingerichteten und separat abschließbaren Raum verfügen, ist dies kein Problem. Der Raum sollte allerdings genügend groß sein, um dort Mitglieder empfangen zu können und die Beratungsgespräche zu führen.

Für den Fall, dass Sie Ihre Arbeit nicht zuhause ausüben möchten oder Ihr dortiges Büro zu klein geworden ist, können Sie sich beispielsweise in bestehende Bürogebäude oder in Ladenlokale einmieten. Mit einer zentrumsnahen Lage haben Sie natürlich den Vorteil, auch Laufkundschaft gewinnen zu können. Außerdem ist Ihre Beratungsstelle wahrscheinlich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln besser zu erreichen und Sie können die bestehende Infrastruktur für sich nutzen. Welche Variante Sie auch immer bevorzugen, die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen.

Zu welchen Zeiten muss ich arbeiten?

Von unserer Seite werden Ihnen keine festen Arbeitszeiten vorgeschrieben. Sie sind selbstständig und können sich Ihre Arbeits- und Öffnungszeiten folglich auch selbst einteilen. Da Sie allerdings eine Dienstleistung anbieten, sollten Sie sich auch an Ihren Mitgliedern orientieren. Gerade mit vielen berufstätigen Mitgliedern sind eventuell flexible Beratungszeiten und Termine am Abend oder Wochenende nötig.

Gibt es Mindestanforderungen zu Mitgliederanzahl und Umsatz?

Ja, wir haben Anforderungen an unsere Beratungsstellenleiter:innen, allerdings sind es nur geringe Vorgaben. In unserem Sinne sollte jede Beratungsstelle mittelfristig mindestens 50 Mitglieder betreuen. Im Laufe der Zeit hat sich gezeigt, dass man die ersten 50 Mitglieder einfach durch Inanspruchnahme unseres kostenlosen Werbeaktionspaketes gewinnen kann. Diese Vorgabe sollte für Sie also kein Problem sein. Zusätzlich stellen wir auch qualitative Anforderungen an unsere Beratungsstellenleiter:innen, wir erwarten eine zeitnahe Bearbeitung der Steuerunterlagen, um unser Serviceversprechen gegenüber den Mitgliedern halten zu können.

Ihre Vorteile

Erfahren Sie mehr über die Vorteile als Beratungsstellenleiter:in des Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V.

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