Sie sind überzeugt und möchten Ihre eigene Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle am Ort Ihrer Wahl eröffnen?
Dann testen Sie in nur 2 Minuten, ob Sie die Voraussetzungen als Beratungsstellenleiter:in erfüllen.
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Haben Sie unsere Infobroschüre bereits erhalten und Ihre beruflichen Chancen erkannt?
Dann kontaktieren Sie uns und eröffnen Sie Ihre eigene Beratungsstelle!
Hier in der Übersicht verraten wir Ihnen, welche Qualifikationen Voraussetzung sind, um als Beratungsstellenleiter:in beim Lohnsteuerhilfeverein tätig werden zu können.
Damit Sie eine Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle leiten können, benötigen Sie eine kaufmännische Ausbildung und eine dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet der bundes- bzw. landesverwaltenden Steuern gemäß § 23 (3) StBerG.
Typische Berufsgruppen:
Folgende Nachweise benötigen wir für Ihre Bewerbung als Berater:in:
Für die Eröffnung einer Beratungsstelle senden Sie uns bitte zudem folgende Unterlagen zu:
Damit Sie schon bald Ihr eigene Beratungsstelle eröffnen können, teilen Sie uns bei der Online-Bewerbung mit, wann Sie am besten telefonisch erreichbar sind. Gerne setzen wir uns auch außerhalb der Geschäftszeiten mit Ihnen in Verbindung.
Gerne können Sie sich auch telefonisch bei uns melden unter Tel. (08724) 966 740 9801.
Unsere Vorstände stehen Ihnen persönlich für Fragen zur Verfügung.
Christian Staller
Vorstand
Ulrich Danner
Vorstand
Häufige Fragen zur Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in finden Sie auch in unseren FAQs.
Das Team vom Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein freut sich darauf, Sie als neues Mitglied unserer Beraterfamilie und als Teil eines starken, bundesweiten Netzwerkes zu begrüßen.
Titelbild © fotogestoeber – fotolia.com
Voraussetzung Bild © contrastwerkstatt – fotolia.com