Als Mitglied im Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V. profitieren Sie von unserem Rundum-Service.
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Wählen Sie Ihre gewünschte Beratungsoption: Beratung vor Ort, Onlinetermin oder Hausbesuch.
Beratungsstelle kontaktierenMit unserer Checkliste haben Sie schnell einen Überblick, welche Unterlagen Sie für die Steuererklärung brauchen.
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Qualifikation & Zulassung
Jede Beratungsstelle unseres Lohnsteuerhilfevereins wurde von der zuständigen Oberfinanzdirektion auf die fachliche Eignung hin geprüft. Die Voraussetzung für die Leitung einer Beratungsstelle ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet der bundes- bzw. landesverwaltenden Steuern gemäß § 23 (3) StBerG.
Fort- und Weiterbildung
Damit unsere Berater:innen in Sachen Einkommensteuer auch langfristig immer auf dem neusten Stand sind, bilden sie sich regelmäßig durch Fachseminare im Steuerrecht weiter. So können sich unsere Mitglieder auf eine stets kompetente und aktuelle Beratung verlassen.
Langjährige Berufserfahrung
Zudem sind die praktischen Erfahrungen das große Plus unserer Berater:innen. Schon vor ihrer Tätigkeit in der Lohnsteuerhilfe haben sie viele Jahre Berufserfahrung gesammelt. Denn sie waren (oder sind es noch) überwiegend in Steuerkanzleien tätig. Aber sie sind auch in Finanzämtern, bei Wirtschaftsprüfern:innen oder in Steuerabteilungen großer Konzerne beschäftigt.
Über unsere Beratungsstellen-Suche können Sie ganz einfach einen Standort in Ihrer Nähe auswählen und einen Termin nach Ihren Wünschen vereinbaren:
Beratung vor Ort
Persönlicher Beratungstermin in Präsenz in der Beratungsstelle.
Online-Beratung
Persönlicher Onlinetermin per Telefon oder Video.
Hausbesuche
Persönlicher Beratungstermin bei Ihnen zu Hause.
Egal für welche Art von Beratung Sie sich entscheiden, bei unserem Lohnsteuerhilfeverein haben Sie immer eine:n persönliche:n Ansprechpartner:in. Beim Beratungstermin werden Ihre eingereichten Unterlagen geprüft und offene Fragen zu Ihrer Steuererklärung geklärt. Sollten beim Erstgespräch Belege fehlen, können Sie diese im Nachgang entweder vor Ort abgeben oder digital über unsere Mitglieder-App an Ihre Beratungsstelle senden.
Sobald alle Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen, wird Ihre Steuererklärung erstellt und von der Beratungsstelle an das Finanzamt übermittelt. Sämtliche Kommunikation mit dem Finanzamt übernimmt für Sie Ihre Beratungsstelle.
Als Arbeitnehmer:in, Student:in, Rentner:in oder Pensionär:in mit ausschließlich nichtselbständigen Einkünften können Sie sich im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG vom Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen. Mehr Infos zur Beratungsbefugnis.
Erstellung der Einkommensteuererklärung
Vorabberechnung des voraussichtlichen Steuerergebnisses
Prüfung des Steuerbescheids
Einlegung von Einsprüchen
Ganzjährige steuerliche Beratung
Individuelle Beratung zur Steuerklassenwahl
Für unser Lohnsteuerhilfe-Paket zahlen Sie lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.
Die Beiträge sind sozial gestaffelt und richten sich nach Ihrem Einkommen. Wer also weniger verdient, zahlt auch weniger.
Dann werden Sie Teil unseres Lohnsteuerhilfevereins!
Wir suchen in ganz Deutschland Steuerfachleute zur Eröffnung einer Beratungsstelle.
Mit unserem praxiserprobten Franchise Konzept können Sie sich ganz einfach neben- oder hauptberuflich als Berater:in selbständig machen.
Werden Sie Mitglied und profitieren Sie von unserem Rundum-Sorglos-Paket zu einem fairen Preis. Erfahren Sie, mit welchen Services Ihnen unsere Steuerexperten:innen zur Seite stehen.
Leistungen im ÜberblickSteuererklärung bequem von Zuhause? Das geht! Die Online-Beratung inklusive praktischer Mitglieder-App bietet Ihnen ein Großteil unserer Beratungsstellen. Lassen Sie sich beraten und übermitteln Sie Ihre Belege ganz einfach per App!
Online-Beratungsstelle findenHaben Sie noch Fragen zu unseren Leistungen oder der Mitgliedschaft? Dann kontaktieren Sie uns gerne oder lesen Sie in unserem FAQ zur Mitgliedschaft nach.
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