Alle Jahre wieder ist die Steuererklärung fällig. Für die einen ein Kinderspiel, für andere eher weniger. Aber keine Sorge, es gibt Abhilfe für alle, die ihre Freizeit nicht mit dem Thema Steuern vergeuden möchten.
Im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG stehen Ihnen unsere Berater:innen des Vereins ganzjährig für Ihre Steuererklärung zur Verfügung. Profitieren Sie vom steuerlichen Rundum-Service und erhalten Sie im besten Fall sogar eine Steuererstattung.