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Pendlerpauschale, Kfz-Versicherung, Unfallkosten: Was können Pendler:innen absetzen?

Pendlerpauschale, Kfz-Versicherung, Unfallkosten: Was können Pendler:innen absetzen?

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Laut des deutschen Pendleratlas pendeln 13 Millionen Beschäftigte in einen anderen Kreis, um zur Arbeit zu gelangen.  Pendeln kostet nicht nur Zeit, sondern vor allem auch viel Geld. Im Rahmen der Pendlerpauschale bzw. Entfernungspauschale können Sie einen Teil Ihrer Fahrtkosten von der Steuer absetzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuerliche Berücksichtigung der Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte für alle berufstätigen Pendler
  • Berechnung der Entfernungspauschale = Anzahl der Arbeitstage x Kilometer zur Arbeitsstätte x 0,30€
  • Entfernungspauschale für Fernpendler:
    • ab 2021 0,35 Euro ab dem 21. Entfernungskilometer
    • ab 2022 0,38 Euro ab dem 21. Entfernungskilometer
  • Verrechnung der Entfernungspauschale mit der Werbungskostenpauschale
  • Kfz-Haftpflichtversicherung als Sonderausgaben ansetzbar
  • Selbstgetragene Unfallkosten bei einem Unfall auf dem direkten Arbeitsweg als Werbungskosten absetzbar

 

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Inhaltsverzeichnis:


Update für die Steuererklärung 2022: Die Entfernungspauschale wurde für Fernpendler:innen ab dem 21. Entfernungskilometer erhöht. Mehr Infos

Wer kann die Entfernungspauschale nutzen?

Die Entfernungspauschale hat mittlerweile viele andere Namen: Pendlerpauschale, Kilometerpauschale oder auch Fahrtkostenpauschale, aber es versteckt sich immer dasselbe dahinter.

Die Entfernungspauschale kann von allen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, um ihre Fahrtkosten auf dem Arbeitsweg steuerlich berücksichtigen zu lassen. Dies ist unabhängig davon, ob Sie mit dem Auto, Motorrad, Fahrrad oder zu Fuß in die Arbeit gelangen.

Voraussetzung: Die Pendlerpauschale kann nur für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angewendet werden.

Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können Sie die Pendlerpauschale ebenfalls von der Pendlerpauschale profitieren. In diesem Fall gilt allerdings eine Höchstgrenze von 4.500 Euro pro Jahr.

Das gleiche gilt auch für Mitfahrer:innen in einer Fahrgemeinschaft, alle Informationen zu diesem Sonderfall können Sie in unserem Blogbeitrag nachlesen: „Pendlerpauschale bei Fahrgemeinschaften – so können Sie Fahrtkosten steuerlich absetzen

Berechnung der absetzbaren Fahrtkosten

Pro Entfernungskilometer und Arbeitstag werden 0,30 Euro berücksichtigt. Allerdings zählt nur der Hinweg, also nur die einfache Strecke.

Entfernungspauschale = Anzahl der Arbeitstage x Kilometer zur Arbeitsstätte x 0,30 €

Außerdem ist zu beachten, dass das Finanzamt die kürzeste Anfahrtsstrecke zugrunde legt. Abweichungen werden nur genehmigt, wenn Sie diese auch nachvollziehbar begründen können. Ein Beispiel hierfür ist ein Umweg, der über die Autobahn führt, um den Stadtverkehr zu umgehen.

Achtung: Die Pendlerpauschale wird mit der Werbungskostenpauschale verrechnet. Wenn Sie nur wenig Werbungskosten und einen kurzen Fahrtweg haben, übersteigen Ihre anrechenbaren Kosten die Pauschale womöglich nicht.

Vorteile für Fernpendler:innen

Für Fernpendler:innen wurde die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer nochmal erhöht:

  • Ab 2021: 0,35 Euro pro Entfernungskilometer
  • Ab 2022: 0,38 Euro pro Entfernungskilomter

Je länger Ihr Fahrtweg als Pendler:in, desto eher übersteigen Sie auch die Werbungskostenpauschale und können von der Entfernungspauschale profitieren

Die wichtigsten Infos zur Enfernungspauschale haben wir Ihnen in diesem kurzen Video zusammengefasst:

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Was können Pendler:innen sonst noch bei der Steuererklärung ansetzen?

Kfz-Versicherungen

Sie können die Kosten für die Kfz-Versicherung im Rahmen der Entfernungspauschale ansetzen und trotzdem die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben berücksichtigen lassen.

Hierzu tragen Sie einfach den Betrag in die Anlage Vorsorgeaufwand bei den Unfall- und Haftpflichtversicherungen ein. So reduzieren Sie weiter die Einkommensteuer.

An gleicher Stelle wäre auch eine Insassen-Unfallversicherung einzutragen, sofern eine solche vorhanden ist, da diese ebenfalls abzugsfähig ist.

Unfallkosten

Bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg gilt der Grundsatz: sofern keine Versicherung, sei es die eigene oder die des Unfallgegners, einspringt, kann es sich bei den selbst getragenen Kosten um Werbungskosten handeln.

Voraussetzung ist hierbei natürlich, dass der Unfall auf dem Arbeitsweg passiert ist oder sonst im Zusammenhang mit der Arbeit steht. Sämtliche Rechnungen und Quittungen sind aufzubewahren und vorzulegen. Die Unfallkosten sind zu erläutern und ebenfalls bei der Anlage N unter Werbungskosten einzutragen.

Tipp: Nutzen Sie einfach unseren praktischen Berechnungsbogen | Pkw-Unfallkosten (PDF), um Ihre ansatzfähigen Kosten zu ermitteln.

FAQs zur Steuererklärung für Pendler

Welche Kosten kann ich als Pendler:in mit der Entfernungspauschale steuerlich absetzen?

Mit der Entfernungspauschale können Sie Ihre Fahrtkosten zwischen Ihrem Wohnort und der Arbeitsstätte absetzen, wobei 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer angerechnet werden. Es ist jedoch zu beachten, dass bei der Berechnung nur die einfache Strecke, also nur der Hinweg, beachtet wird. Außerdem muss es sich hierbei um die kürzeste Strecke handeln, insofern eine Abweichung nicht nachvollziehbar begründet werden kann.

Die Pauschale wird folgendermaßen berechnet: Anzahl der Arbeitstage x Kilometer zur Arbeitsstätte x 0,30€ 

Updates für Fernpendler:innen:

  • Seit 2021 beträgt die Pauschale 0,35 Euro ab dem 21. Kilometer.
  • Seit 2022 beträgt die Pauschale 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer.

Die Entfernungspauschale wird mit der Werbungskostenpauschale verrechnet.

Kann ich als Pendler:in noch weitere Kosten bei der Steuererklärung absetzen?

Ja, Sie können neben den Fahrtkosten auch noch weitere Kosten bei Ihrer Steuererklärung absetzen. Zum einen können Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe anrechnen lassen. Zum anderen können Sie im Fall eines Unfalls auf Ihrem direkten Arbeitsweg Ihre selbstgetragenen Unfallkosten als Werbungskosten berücksichtigen lassen.


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Quellenangaben:

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Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.