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Steueränderungen 2021: Entfernungspauschale, Soli und vieles mehr!

Steueränderungen 2021: Entfernungspauschale, Soli und vieles mehr!

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Wie jedes Jahr treten auch für 2021 wieder zahlreiche Steueränderungen in Kraft. Neben den üblichen Erhöhungen des Grundfreibetrags und von Pauschbeträgen gibt es aber auch eine ungewöhnliche und lange erwartete, positive Neuerung: der Solidaritätszuschlag wird für die meisten Steuerpflichtigen abgeschafft.

Die Steueränderungen für das Jahr 2021 im Überblick:

1. Weitgehend abgeschaffter Solidaritätszuschlag
2. Für Fernpendler: Höhere Entfernungspauschale
3. Homeoffice-Pauschale für 2020 und 2021
4. Erhöhung des Grundfreibetrags und Abbau der kalten Progression
5. Anhebung der Behinderten-Pauschbeträge
6. Höheres Kindergeld und Anhebung der Kinderfreibeträge
7. Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags
8. Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale


Weitgehend abgeschaffter Solidaritätszuschlag

Ab 2021 wird die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag von 972 Euro auf 16.956 Euro angehoben (bei Zusammenveranlagung von 1.944 Euro auf 33.912 Euro). Bei einem zu versteuernden Einkommen von 61.718 Euro bis 96.409 Euro (bei Zusammenveranlagung: 123.435 Euro bis 192.818 Euro) wächst ein dann gemilderter Solidaritätszuschlag mit steigendem Einkommen kontinuierlich an, um einen Belastungssprung zu vermeiden. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen über dieser Grenze liegt, muss der volle Satz von weiterhin 5,5% der Einkommensteuer bezahlt werden.

Nach Berechnung der Bundesregierung zahlen hierdurch ab 2021 ca. 90% der Steuerzahler keinen Solidaritätszuschlag mehr.

Für Fernpendler: Höhere Entfernungspauschale

Für Fernpendler, die einen weiten Weg zur Arbeit zurücklegen, gibt es eine befristete Anhebung der Entfernungspauschale für den Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte ab dem 21. Entfernungskilometer

•  ab 01.01.2021 bis 31.12.2023 von 30 Cent/km auf 35 Cent/km,
•  ab 01.01.2024 bis 31.12.2026 von 30 Cent/km auf 38 Cent/km.

Das gilt entsprechend für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung. Die Regeln zur Entfernungspauschale bleiben unverändert. Auch die ab dem 21. Entfernungskilometer höhere Entfernungspauschale gilt grundsätzlich unabhängig davon, welches Verkehrsmittel Sie benutzen. Der Höchstbetrag (vor allem für Bahnfahrer) beträgt weiterhin 4.500 Euro jährlich, soweit kein Pkw für die Fahrt zur Arbeit benutzt wird.

Ist Ihre erste Tätigkeitsstätte weniger als 21 Kilometer von Ihrer Wohnung entfernt, ändert sich für Sie leider nichts.

Oder stattdessen die Mobilitätsprämie

Fernpendler, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine Einkommensteuer zahlen, würden von dieser Erhöhung nicht profitieren. Das Finanzamt zahlt deshalb in diesen Fällen auf Antrag eine Mobilitätsprämie aus, wenn die erste Tätigkeitsstätte mehr als 21 Kilometer von der Wohnung entfernt liegt.

Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie sind grundsätzlich die erhöhten Entfernungspauschalen von 35 Cent bzw. 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer. Das gilt aber nur, soweit durch die erhöhten Entfernungspauschalen zusammen mit den übrigen Werbungskosten der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro jährlich überschritten wird. Die Mobilitätsprämie beträgt 14 % dieser Bemessungsgrundlage.

Die Mobilitätsprämie wird für die Jahre 2021 bis 2026 gewährt. Der Anspruch darauf entsteht mit Ablauf des Jahres, erstmals also 2022 für 2021.

Homeoffice-Pauschale für 2020 und 2021

Wie wir bereits in unserem Blogbeitrag zum Homeoffice in Bezug auf die Corona-Pandemie berichtet haben, kommt nun die Homeoffice-Pauschale mit 5 Euro pro Tag. Gewährt wird sie für die Jahre 2020 und 2021 mit einem jährlichen Höchstbetrag von 600 Euro.

Erhöhung des Grundfreibetrags und Abbau der kalten Progression

Ab 2021 erhöht sich der Grundfreibetrag um 336 Euro auf 9.744 Euro. Zum Abbau der sog. kalten Progression werden zusätzlich die übrigen Eckwerte des Steuertarifs um 1,52 % angehoben, so dass hierdurch eine Anpassung an die Preissteigerungsrate bzw. Einkommensentwicklung erfolgt.

Anhebung der Behinderten-Pauschbeträge

Steuerpflichtige mit einer Behinderung können in der Steuererklärung anstelle eines Einzelnachweises für ihre Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen. Ab 2021 gelten höhere Pauschbeträge.

Pauschbeträge ab 2021

Grad der BehinderungPauschbetrag
20384 Euro
30620 Euro
40860 Euro
501.140 Euro
601.440 Euro
701.780 Euro
802.120 Euro
902.460 Euro
1002.840 Euro

Höheres Kindergeld und Anhebung der Kinderfreibeträge

Das Kindergeld steigt ab dem 1. Januar 2021 um 15 Euro je Kind. Das Kindergeld beträgt dann monatlich

•  für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro,
•  für das dritte Kind 225 Euro,
•  für das vierte und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro.

Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt entsprechend von 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro.

Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um 288 Euro auf 2.928 Euro erhöht.

Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags

Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen soll wie der Grundfreibetrag ab 2021 in gleicher Weise angehoben werden, also von 9.408 Euro auf 9.744 Euro im Jahr 2021 und auf 9.984 Euro im Jahr 2022.

Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale

Gute Nachrichten gibt es auch für alle, die sich ehrenamtlich engagieren. Ab 2021 steigt die Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro.


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Beitragsbild © deagreez – stock.adobe.com

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ALH Steuerexperten

Der Altbayerische Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist seit 1992 bundesweit tätig. In über 350 Beratungsstellen betreuen die Beratungsstellenleiter:innen unseres Vereins die circa 100.000 Vereinsmitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die Steuerexperten unserer Hauptverwaltung stehen mit ihrem umfangreichen Wissen bei Fachfragen zur Seite und organisieren regelmäßige Steuerseminare, um unsere Berater:innen über die aktuellsten Änderungen und Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Demzufolge können unsere Experten schwierige Sachverhalte interessant aufbereiten und verständlich an andere weitergeben, wodurch sie unseren Mitgliedern deutschlandweit kompetente Beratung ermöglichen.