Wenn Sie als Ausländer:in in Deutschland arbeiten, müssen Sie in der Regel auch in Deutschland Steuern zahlen, womöglich auch eine Steuererklärung abgeben. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und grundlegenden Regelungen zu diesem Thema.
Wenn Sie als Ausländer:in in Deutschland arbeiten, müssen Sie in der Regel auch in Deutschland Steuern zahlen, womöglich auch eine Steuererklärung abgeben. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und grundlegenden Regelungen zu diesem Thema.
Inhaltsverzeichnis:
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Die deutschen Steuergesetze sind für viele sehr undurchsichtig und können Einheimischen, aber auch Arbeitnehmern:innen aus dem Ausland Schwierigkeiten bereiten. Wir informieren Sie darüber, was es für Sie als ausländischer Person zu beachten gibt.
Wenn Sie in Deutschland arbeiten, müssen Sie in der Regel auch Steuern an den deutschen Staat zahlen. Es gibt jedoch einen Unterschied zwischen der beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht.
Ausnahme 183-Tage-Regelung: Bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit liegt das Besteuerungsrecht im Regelfall bei dem Staat, in dem Sie arbeiten. Sofern Sie jedoch dort an weniger als 183 Tagen arbeiten, bzw. sich dort aufhalten, erfolgt die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat.
Deutschland hat mit einer Vielzahl anderer Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Damit werden konkurrierende Steueransprüche zwischen zwei Staaten nur einem der beiden zugewiesen, um so eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums finden Sie die dazugehörige Länderliste.
Demzufolge ist es zwar möglich, dass Sie gleichzeitig in Deutschland und Ihrem Heimatland Steuern zahlen müssen, jedoch wird Ihre Steuerlast begrenzt und auf die verschiedenen Staaten fair verteilt.
Sobald Sie sich in Deutschland im Bürgeramt Ihrer neuen Stadt oder Gemeinde anmelden, erhalten Sie Ihre Steuer-ID. Diese wird Ihnen anschließend per Post zugeschickt.
Die Steuer-ID wird von Finanzämtern genutzt, um vorhandene Informationen richtig zuzuordnen und Überprüfungen vorzunehmen. Die Identifikationsnummer bleibt für den Rest Ihres Lebens unverändert.
Sofern Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind, sind für Sie die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung und damit Abgabepflicht der Einkommensteuererklärung die gleichen wie für deutsche Steuerzahler:innen.
Kurz zusammengefasst sind diejenigen dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, bei denen überprüft werden muss, ob es zu einer Nachzahlung kommen könnte.
In diesen Fällen gilt die Abgabepflicht:
Tipp: Eine freiwillige Steuererklärung kann sich in vielen Fällen lohnen, denn oftmals wartet eine Steuerrückerstattung.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung gar nicht selbst bearbeiten und abgeben möchten, können Sie eine steuerliche Vertretung damit beauftragen. Als Arbeitnehmer:in, Student:in oder Rentner:in stehen Ihnen dafür auch Lohnsteuerhilfevereine, wie der unsere, zur Verfügung.
Der Altbayerische Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Unsere Beratungsstellen und die unseres Partnervereins Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. sind deutschlandweit verteilt und damit auch in Ihrer Nähe. Bei unserer PLZ-Suche können Sie nach Ihrer Muttersprache filtern und dadurch Beratungsstellen finden, die in Ihrer Sprache beraten. Finden Sie hier Ihre:n persönliche:n Steuerexperten:in.
Benötigen Sie Unterstützung? Deutschlandweit stehen Ihnen unsere Beratungsstellen mit Rat und Tat gerne zur Seite. Im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG sind unsere Berater:innen Ihre kompetente:n und persönliche:n Ansprechpartner:in rund um Ihre Einkommensteuererklärung. Finden Sie jetzt Ihre:n Steuerexperten:in vor Ort mit unserer PLZ-Suche.
Quellenangaben: