Als Mitglied im Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. steht Ihnen ein umfangreiches Leistungspaket zur Verfügung. Wir erledigen für Sie alles rund um Ihre Einkommensteuererklärung im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Als Mitglied im Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. steht Ihnen ein umfangreiches Leistungspaket zur Verfügung. Wir erledigen für Sie alles rund um Ihre Einkommensteuererklärung im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Erstellung der Einkommensteuererklärung
Wir erstellen für Sie Ihre Einkommensteuererklärung unter Berücksichtigung der Ihnen zustehenden Steuervorteile.
Vorabberechnung des Steuerergebnisses
Wir berechnen vorab die voraussichtliche Steuerrückerstattung oder Steuernachzahlung, damit Sie finanzielle Planungssicherheit haben.
Prüfung des Steuerbescheids
Um mögliche Fehler und Einsparungen zu finden, prüfen wir für Sie Ihren Steuerbescheid im Detail.
Einlegung von Einsprüchen
Sofern Abweichungen vorhanden sind, legen wir für Sie Einspruch ein.
Ganzjährliche steuerliche Beratung
Wir stehen Ihnen bei Ihren steuerlichen Fragen zur Seite – das ganze Jahr über.
Beratung zur Steuerklassenwahl
Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung zur Wahl ihrer optimalen Lohnsteuerklasse.
Bereits als Student:in können Sie viele Kosten absetzen und finanziell von einer Steuererklärung profitieren. Wir helfen Ihnen, Ihre Sparpotentiale während Ihres Studiums und beim Berufseinstieg ideal zu nutzen.
Auch als Rentner:in gibt es viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen und Kosten abzusetzen. Wir sorgen dafür, dass Sie steuerlich optimal aufgestellt sind und Ihren Ruhestand genießen können.
Ehepaare und Familien können von zahlreichen Steuervorteilen profitieren. Wir beraten Sie individuell, damit wir gemeinsam das Beste aus Ihrer Steuererklärung herausholen.
Personen mit Behinderung haben Anspruch auf spezielle steuerliche Vergünstigungen. Wir sorgen dafür, dass Sie alle Ihre Rechte kennen und nutzen können.
Arbeiten über die Grenze hinweg bringt besondere steuerliche Herausforderungen mit sich. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung, damit Sie sowohl im In- als auch im Ausland steuerlich gut aufgestellt sind.
Arbeitnehmer können durch eine gut vorbereitete Steuererklärung viel Geld sparen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um alle möglichen Abzüge und Freibeträge zu nutzen.
Als Mitglied können Sie Ihre Freizeit und das Leben genießen, während die Berater:innen vom Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e. V. für Sie gerne den Rest rund um Steuern & Co. übernehmen und Ihr zu viel gezahltes Geld vom Finanzamt zurückholen.
Im bundesweit tätigen Verein für Lohnsteuerhilfe finden Arbeitnehmer:innen, Beamte:innen, Studenten:innen, Auszubildende, Pensionäre:innen, Rentner:innen und Unterhaltsempfänger:innen mehr als eine preiswerte Alternative für steuerliche Beratung.
Mit kompetenter Beratung und kundenfreundlichem Service nehmen wir uns gerne allen Aufgaben rund um Steuern und Steuererklärung an und bieten Ihnen günstige Lohnsteuerhilfe von echten Steuerexperten:innen. Nutzen auch Sie unser Angebot!
Die fünf wichtigsten Fragen rund um die Mitgliedschaft im Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. haben wir Ihnen hier zusammengestellt und beantwortet.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unserem ausführlichen FAQ zur Mitgliedschaft.
In der Regel kommen Sie zum Beratungstermin vor Ort und bringen Ihre Unterlagen mit. Sofern Sie noch kein Mitglied sind, werden alle Kontaktdaten zu Ihrer Person erfragt und erfasst. Ihr:e Berater:in wird Ihnen die Leistungsmerkmale und die Kosten einer Mitgliedschaft transparent erläutern.
Nach Unterzeichnung der Mitgliedsdokumente kann die Beratung starten. Es werden alle wichtigen Steuerdaten anhand unseres Beratungsprotokolls von Ihnen abgefragt und Ihre mitgebrachten Unterlagen entgegengenommen. Nach Erfassung aller relevanten Daten, werden noch fehlende Belege für Sie notiert, welche Sie nach dem Beratungsgespräch nachreichen können. Sofern Sie alle wichtigen Belege und Informationen Ihrer Beratungsstelle zur Verfügung gestellt haben, wird Ihr:e persönliche:r Ansprechpartner:in mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung beginnen, diese fertigstellen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Eine Kopie der Steuererklärung wird Ihnen selbstverständlich ausgehändigt.
Tipp: Unsere Beratungsstellen bieten auch die Online-Beratung an. Das heißt, es ist kein persönlicher Termin vor Ort nötig. Sie können also alles bequem von zu Hause aus erledigen. Die Unterlagen können Sie per Post, E-Mail oder über die Steuer-App „ALH Postbox“ an Ihre Beratungsstelle senden. Die Beratung findet dann per Telefon oder online statt. Kontaktieren Sie einfach Ihre Beratungsstelle, ob eine Online-Beratung möglich ist.
Im Grunde jede:r, die oder der Arbeitnehmer:in, Rentner:in, Pensionär:in oder auch Student:in ist und ausschließlich nichtselbständige Einkünfte bezieht.
Unsere Beratungsbefugnis ist im § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes geregelt, dieser besagt außerdem, dass die sonstigen Einnahmen wie z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte, die Grenzen von 18.000 Euro für Ledige und 36.000 Euro für Verheiratete nicht übersteigen dürfen. Außerdem ist uns untersagt Sie zu beraten, wenn Sie z. B. gewerbliche Einkünfte haben.
Ja, wenn Sie von unserem Partnerverein Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. zu unserem Verein wechseln. Dann können Sie als Mitglied die Übertragung der Daten beantragen.
Wenn Sie innerhalb des Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V. die Beratungsstelle wechseln, werden automatisch die Daten und die Mitgliederakte von der neuen Beratungsstelle übernommen. Bitte informieren Sie daher Ihre neue Beratungsstelle, wenn Sie bereits bei einem Lohnsteuerhilfeverein waren.
Sollten Sie von einem anderen Lohnsteuerhilfeverein zu uns wechseln, raten wir Ihnen entsprechend notwendige Unterlagen der Vorjahre von Ihrem:r bisherigen Berater.in selbst anzufordern bzw. sollten Sie entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bereits eine Kopie der Steuererklärung erhalten haben.
Ja, den jährlichen Mitgliedsbeitrag können Sie als Werbungskosten bei der Steuererklärung absetzen. Bis zu einer Höhe von 100 Euro als Mischkosten und dank einer Vereinfachungsregelung der Finanzämter auch die Hälfte der tatsächlichen Kosten für den Lohnsteuerhilfeverein. Somit können Sie bei einem Beitrag über 200 Euro 50 % des Mitgliedsbeitrags absetzen.
Beim Eintritt in den Verein ist zunächst eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro fällig, danach ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags liegt gemäß unserer aktuellen Beitragsordnung zwischen 52 Euro und 375 Euro pro Jahr und richtet sich nach einer sozialen Staffelung, entsprechend Ihrer Jahreseinnahmen. Sollten Sie zusätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag auf die nächsthöhere Stufe. Mithilfe des Beitragsrechners können Sie Ihren individuellen Jahresbeitrag schon im Voraus abschätzen.
Ähnlich einem Sportverein, ist auch beim Lohnsteuerhilfeverein ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Dank dieses Beitrags können Sie alle Leistungen des Vereins ohne zusätzliche Kosten in Anspruch nehmen. Die Fälligkeit des Beitrags im Lohnsteuerhilfeverein ist unabhängig von der Nutzung der gebotenen Leistungen. Der Mitgliedsbeitrag ist also auch fällig, wenn Sie sich nicht beraten lassen.
Kontaktieren Sie uns gerne für mehr Informationen zu den Leistungen unseres Lohnsteuerhilfevereins.
Wir erklären Ihnen ausführlich, welche Leistungen unser Angebot für Sie bereithält und welche Kosten auf Sie zukommen.
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