Kontakt

Häufige Fragen

zur Mitgliedschaft im Steuerhilfeverein

Mit unseren FAQ’s möchten wir Ihnen die Antworten auf die häufigsten Fragen zur Mitgliedschaft an die Hand geben und Ihnen somit einen Überblick über unseren Lohnsteuerhilfeverein und die Beratung geben.

Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft

Wann bekomme ich mein Geld vom Finanzamt zurück?

Dabei ist unter anderem die Bearbeitungszeit unserer Beratungsstellen ausschlaggebend. Um unsere Arbeit zu beschleunigen und die Steuererklärung möglichst schnell übermitteln zu können, ist es vorteilhaft, wenn die von Ihnen benötigten Unterlagen vollständig und zeitnah vorliegen.

Nachdem Ihre Steuererklärung anhand Ihrer gesammelten Belege erstellt und an das Finanzamt übermittelt wurde, ist die Dauer der Bearbeitung von dem zuständigen Finanzamt und der aktuellen Auslastung der dortigen Sachbearbeiter:innen oder auch von einem zufälligen Prüfalgorhythmus abhängig. Um trotzdem ein wenig Einfluss auf die Wartezeit zu nehmen, senden unsere Berater:innen Ihre Steuererklärungen in elektronischer Form an das Finanzamt.

Wie finde ich eine Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins?

Geben Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort unter in unsere Beratungsstellen-Suche ein und entscheiden Sie sich für eine unserer Beratungsstellen in Ihrer Nähe oder eine Beratungsstelle, die Ihnen ortsunabhängig die Online-Beratung anbietet. Um sich ein besseres Bild von unseren Beratungsstellenleitern:innen verschaffen zu können und zu prüfen, welche Extra-Services angeboten werden, werfen Sie doch einen Blick auf deren jeweilige Beratungsstellenseite.

Wie kann ich Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden?

Um Mitglied zu werden, müssen Sie sich eine Beratungsstelle aussuchen und einen Termin vereinbaren. Die Beitrittserklärung wird üblicherweise beim Termin vor Ort unterzeichnet. Viele Beratungsstellen bieten aber auch eine Online-Beratung an, das heißt, Ihnen wird die Beitrittserklärung über unsere gesicherte ALH Postbox App zur Verfügung gestellt und Sie senden die unterschriebene Beitrittserklärung an Ihre Beratungsstelle zurück.

Vorab jeglicher Beratung wird der oder die Berater:in mit Ihnen klären, ob Sie mit Ihren Einkünften der gesetzlich geregelten Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG unterliegen. Dementsprechend ist die Beratung über den Lohnsteuerhilfeverein möglich oder nicht.

Was kostet die Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfeverein?

Beim Eintritt in den Verein ist zunächst eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro fällig, danach ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags liegt gemäß unserer aktuellen Beitragsordnung zwischen 52 Euro und 375 Euro pro Jahr und richtet sich nach einer sozialen Staffelung, entsprechend Ihrer Jahreseinnahmen. Sollten Sie zusätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag auf die nächsthöhere Stufe. Mithilfe des Beitragsrechners können Sie Ihren individuellen Jahresbeitrag schon im Voraus abschätzen.

Ähnlich einem Sportverein, ist auch beim Lohnsteuerhilfeverein ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Dank dieses Beitrags können Sie alle Leistungen des Vereins ohne zusätzliche Kosten in Anspruch nehmen. Die Fälligkeit des Beitrags im Lohnsteuerhilfeverein ist unabhängig von der Nutzung der gebotenen Leistungen. Der Mitgliedsbeitrag ist also auch fällig, wenn Sie sich nicht beraten lassen.

Mehr zu den Kosten

Gibt es Rabatte bei den Kosten der Mitgliedschaft für z. B. Gewerkschaftsmitglieder?

Ja, wir erlassen Ihnen die ansonsten fällige Aufnahmegebühr i.H.v. 15 Euro für Neumitglieder, wenn Sie sich als Mitglied einer der nachfolgenden Organisationen ausweisen:

  • ADEXA - Gewerkschaft für Angestellte und Auszubildende in öffentlichen Apotheken
  • CGM - Christliche Gewerkschaft Metall
  • IG BAU - Industriegewerkschaft Bauen-Agra-Umwelt
  • NGG - Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
  • EVG - Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
  • komba gewerkschaft - kommunale Beamte und Angestellte
  • proT-in - Berufsverband für berufliche und rechtliche Interessen der Arbeitnehmer und Beamten in den Branchen der Telekommunikations- und Informationstechnik
  • Trenkwalder - Personaldienstleister
  • VDStra - Verband Deutscher Straßenwärter

Ist die Erledigung der Steuererklärung per Online-Beratung möglich?

Ja, eine Vielzahl unserer Beratungsstellen bietet Ihnen auch den Extra-Service der Online-Beratung inklusive der ALH-Postbox-App an. Mithilfe der praktischen App können Sie Ihre Belege einfach abfotografieren und ganz bequem per Smartphone an Ihre Beratungsstelle übermitteln. Damit können Sie Ihre Steuererklärung also völlig kontaktlos und online erledigen.

Suchen Sie sich einfach eine Beratungsstelle mit dem Extra-Service Online-Beratung aus und vereinbaren Sie einen Online-Termin. Die Beratung kann dann per Telefon- oder Video-Beratung erfolgen.

Jetzt Online-Beratungsstelle finden!

Was ist die ALH Postbox?

Die ALH Postbox ist ein Tool für unsere Mitglieder zur Kommunikation mit ihrer Beratungsstelle. Das Mitgliederportal steht als App im Google Play Store und Apple App Store und als Onlineportal unter www.alh-postbox.de zur Verfügung. Mit der ALH-Postbox-App können Sie ganz einfach und schnell per Smartphone Ihre Belege abfotografieren und sicher an Ihre Beratungsstelle übermitteln.

Weitere Infos zur ALH Postbox

FAQ zur ALH Postbox

Wo finde ich meine Mitgliedsnummer?

Ihre Mitgliedsnummer finden Sie in der Regel auf Ihren Mitgliedsdokumenten wie z. B. dem Mitgliedsausweis oder Schreiben von Ihrer Beratungsstelle oder der Hauptverwaltung.

Falls Sie Ihre Mitgliedsnummer nicht mehr wissen, dann wenden Sie sich einfach an Ihre zuständige Beratungsstelle oder unsere Hauptverwaltung.

Welche Leistungen bietet der Lohnsteuerhilfeverein?

Als Mitglied unseres Vereins können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen, ohne weitere Zahlungen neben dem jährlichen Mitgliedsbeitrag leisten zu müssen:

  • Vorabberechnung des voraussichtlichen Steuerergebnisses
  • Erstellung der Einkommenssteuererklärung, Einreichen beim Finanzamt, Erledigung des Schriftverkehrs und Beantwortung von Rückfragen
  • Prüfung des Steuerbescheids
  • Einlegung von Einsprüchen
  • ganzjährige steuerliche Betreuung, auch bei vermietetem Wohneigentum und Kindergeld
  • individuelle Beratung zur Steuerklassenwahl
  • Antragstellung in steuerlichen Angelegenheiten, wie bspw. die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen oder die Verlängerung von Abgabefristen
  • steuerliche Vorausplanung

Kann ich als Mitglied die Beratungsstelle wechseln?

Ja, Sie können als Mitglied die Beratungsstelle innerhalb unseres Lohnsteuerhilfevereins wechseln. Wenn Sie z. B. umgezogen sind, können Sie sich einfach über unsere Beratungsstellen-Suche einen neuen Standort in der Nähe Ihres neuen Wohnsitzes aussuchen. Kontaktieren Sie dann die neue Beratungsstelle und informieren Sie diese, dass Sie bereits Mitglied im Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V. sind. Die neue Beratungsstelle wird dann alles Weitere für den Wechsel der Beratungsstelle für Sie veranlassen. Allerdings sollten Fälle, in denen bereits mit der Bearbeitung durch eine:n Beratungsstellenleiter:in begonnen wurde, auch von diesem:r abgeschlossen werden.

Kann ich vom Lohnsteuerhilfeverein beraten werden?

Sie können ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft von uns beraten werden. Um Mitglied werden zu können, muss die gesetzlich geregelte Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG greifen. Dies ist der Fall, wenn ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wiederkehrende Bezüge oder Unterhaltsleistungen vorliegen und die Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und privaten Veräußerungs­geschäften den Betrag von 18.000 Euro als Single oder 36.000 Euro als Ehepaar nicht übersteigen.

Mehr zur Beratungsbefugnis des Lohnsteuerhilfevereins

Wie sind die Regelungen zur Mitgliedschaft?

Alle Regelungen rund um die Mitgliedschaft, wie z. B. die Rechte und Pflichten von Mitgliedern sind in unserer Vereinssatzung festgelegt. Die wichtigsten Fragen rund um die Mitgliedschaft beantworten wir Ihnen unter Häufige Fragen zur Mitgliedschaft.

Hier finden Sie die Satzung des Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V.

Welche Qualifikationen haben die Beratungsstellenleiter:innen?

Unsere Beratungsstellenleiter:innen müssen eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen haben und zusätzlich mindestens eine dreijährige Tätigkeit im Bereich der Einkommensteuer gemäß § 23 (3) StBerG vorweisen können, um den Bewerbungsvoraussetzungen zu entsprechen. Erst dadurch können sie von der zuständigen Finanzbehörde zugelassen werden.

Zusätzlich nehmen die Beratungsstellenleiter:innen regelmäßig an unseren Seminaren teil, um auf dem neuesten Stand der Steuergesetze zu bleiben und eine qualitativ hochwertige Beratung garantieren zu können.

Was muss ich tun, wenn sich meine Einkommensverhältnisse ändern und ich aus der Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine falle?

Wenn Sie aufgrund einer Änderung Ihrer Einkommensverhältnisse aus unserer Beratungs­befugnis fallen, bitten wir Sie uns einen entsprechenden Nachweis zuzusenden.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihre Mieteinnahmen die Höchstgrenze überschreiten oder Sie Einnahmen aus einem Gewerbe oder einer selbständigen Tätigkeit haben. Dann reichen Sie die Nachweise inklusive einer schriftlichen Kündigung in der Hauptverwaltung ein.

Kann ich steuerrelevante Unterlagen per E-Mail an meine Beratungsstelle senden?

Grundsätzlich ist dies möglich. Man sollte sich darüber bewusst sein, dass sowohl der Inhalt als auch der Anhang nicht gesondert verschlüsselt sind.

Aus diesem Grund bieten wir unseren Mitgliedern als kostenlose Alternative unsere ALH Postbox, verfügbar per App und Onlineportal, an. Auf diesem Kommunikationsweg können Sie sich unbesorgt mit Ihrer Beratungsstelle austauschen und vertrauliche Belege senden, weil Ihre Daten darüber per SSL-Verschlüsselung sicher geschützt sind.

Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?

Wir finden es natürlich sehr schade, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten. Nichtsdestotrotz akzeptieren wir Ihre Entscheidung. Die Kündigung erfolgt immer zum Jahresende, Ihr Kündigungsschreiben muss allerdings bereits bis zum 30. September des jeweiligen Jahres schriftlich und unterschrieben in der Hauptverwaltung eingehen.

Weitere Fragen und Antworten rund um die Kündigung der Mitgliedschaft.

Was kann ich tun, wenn ich meine Beratungsstelle nicht erreiche?

Wenn Sie bereits alle Kontaktmöglichkeiten - telefonisch, E-Mail, per App oder Post – genutzt haben und seit längerem keine Rückmeldung von Ihrer Beratungsstelle erhalten, können Sie sich in unserer Hauptverwaltung melden. Schreiben uns gerne eine Nachricht. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen und versuchen schnellstmöglich den Kontakt zu Ihrer Beratungsstelle wiederherzustellen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wo ist die Hauptverwaltung des Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V.?

Die Hauptverwaltung und der Sitz des Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V. ist in der Fischbräustraße 6 in 84323 Massing.

Kontakt zur Hauptverwaltung

Wozu benötigt der Lohnsteuerhilfeverein eine Vollmacht?

Mit Ihrer Vollmacht geben Sie uns die Erlaubnis, Sie in Steuersachen gegenüber dem Finanzamt zu vertreten.
Wenn Sie die Mitgliedschaft in unserem Verein kündigen, wird die Vollmacht wieder gelöscht.

Weshalb muss ich eine Vollständigkeitserklärung unterschreiben?

Mit der Vollständigkeitserklärung bestätigen Sie uns, dass Ihre Angaben gegenüber Ihrem:r Berater:in zur Erstellung Ihrer Steuererklärung wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen angegeben wurden.
Hiermit bestätigen Sie uns auch Ihre Bankverbindung für etwaige Rückerstattungen.
Ihre Vollständigkeitserklärung müssen Sie für jede Steuererklärung aufs Neue abgeben.

Beratungsstelle suchen
Deutsch

Unsere Leistungen

Werden Sie Mitglied und profitieren Sie von unserem steuerlichen Rundum-Service!

Zum Leistungspaket

Mitgliedsbeitrag

Für die Mitgliedschaft zahlen Sie jährlich nur einen sozial-gestaffelten Mitgliedsbeitrag.

Mehr zu den Kosten der Mitgliedschaft