Kontakt
Steuernachzahlung: Warum sie entsteht und wie Sie diese vermeiden können

Steuernachzahlung: Warum sie entsteht und wie Sie diese vermeiden können

  • Teilen:

Steuererklärung abgegeben, doch statt der erhofften Steuererstattung folgt eine Steuernachzahlung? In unserem Blogbeitrag erklären wir die Hintergründe, welche Fristen für Sie gelten und wie Sie nun reagieren sollten.

Steuernachzahlung - Das Wichtigste in Kürze

  • Festsetzung des Steuerergebnisses im Steuerbescheid
  • nachteiliges Steuerergebnis = Steuernachzahlung
  • Gründe für eine Steuernachzahlung: unpassende Steuerklassenkombination, Änderung der persönlichen Rahmenbedingungen, Lohnersatzleistungen, vergessene Angaben in der Steuererklärung
  • Vorgehensweise: Bescheidprüfung und ggf. Einspruch
  • Achtung: Säumniszuschläge bei nicht fristgerechter Überweisung
  • Stundung oder Ratenzahlung auf Antrag möglich

Benötigen Sie Unterstützung?
Jetzt Beratungsstelle finden!

Inhaltsverzeichnis


Was ist eine Steuernachzahlung?

Tatsächlich bringen die meisten Steuererklärungen eine Steuererstattung mit sich und Sie erhalten somit Geld vom Finanzamt zurück. In manchen Fällen geschieht jedoch das Gegenteil und Sie werden mit dem Steuerbescheid dazu aufgefordert eine Steuernachzahlung zu leisten.

Dies geschieht, wenn Sie unterm Jahr zu wenig Steuern gezahlt haben, also wenn Ihre monatlichen Steuerabzüge geringer als die festgesetzte Einkommensteuer ist. Aber keine Sorge, für reguläre Arbeitnehmer:innen kommt es in der Regel nur selten zu Nachzahlungen.

Gründe für eine Steuernachzahlung

Unpassende Steuerklassenkombination

Vor allem bei Ehepaaren mit der Steuerklassenkombination III/V kann es häufig zu Nachzahlungen kommen, da die Steuerlast zwischen den Eheleuten nicht gleichmäßig verteilt wird.

Der oder die Partner:in mit Steuerklasse 3 zahlt unterjährig relativ weniger Steuern, aber beim Lohnsteuerjahresausgleich kommt es nun dazu, dass eine Steuernachzahlung fällig wird.

Mehr Informationen zur richtigen Steuerklassenwahl finden Sie hier: 5 Fragen und Antworten zum Steuerklassenwechsel

Persönliche Rahmenbedingungen

Generell können die persönlichen Rahmenbedingungen und vor allem Änderungen der Bedingungen einen großen Einfluss auf die Steuerbelastung haben.

Negative Auswirkungen aufs Steuerergebnis:

  • Geringere Werbungskosten (kürzerer Arbeitsweg, Wegfall von Weiterbildungskosten)
  • Wegfall außergewöhnlicher Belastungen (Pflegekosten ggf. auch für Angehörige, Krankheitskosten)
  • Einkommensschwankungen oder gestiegenes Einkommen

Unter rein steuerlicher Betrachtung wirken sich diese Änderungen negativ für Sie aus. Bewertet man den Sachverhalt jedoch ganzheitlich, so werden Sie erkennen, dass sich Ihre tatsächlichen Kosten unterjährig reduzieren und Sie dadurch Einsparungen haben. Schließlich müssen Sie erstmal Ausgaben tätigen, um diese später absetzen zu können.

Lohnersatzleistungen

Erhalten Sie Lohnersatzleistungen, sind diese an sich steuerfrei. Allerdings unterliegen die Zahlungen dem sogenannten Progressionsvorbehalt und erhöhen damit Ihren persönlichen Steuersatz. Demzufolge zahlen Sie unterjährig zu wenig Steuern und das Finanzamt fordert eine Steuernachzahlung.

Beispiele für Lohnersatzleistungen:

Achtung: Erhalten Sie Lohnersatzleistungen in Höhe von mehr als 410 Euro pro Jahr, sind Sie dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Vergessene Angaben

Oftmals führen auch vergessene Angaben in der Steuererklärung zu Steuernachzahlungen. Diese würden Ihre Steuerlast eigentlich reduzieren, aber konnten vom Finanzamt bisher nicht berücksichtigt werden.

Dementsprechend sollten Sie folgende Sachverhalte nochmal auf Vollständigkeit überprüfen:

Weiter unten in diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie Sie Einspruch einlegen und Ihre Angaben nachreichen können.

Das ist bei einer Steuernachzahlung zu tun

Steuerbescheid prüfen

Grundsätzlich sollten Sie immer Ihren Steuerbescheid überprüfen, sobald dieser eintrifft. Im Steuerbescheid wird Ihr Steuerergebnis festgelegt und im Falle einer Steuernachzahlung auch das Zahlungsziel festgelegt.

  • Steuerergebnis > 0 = Steuernachzahlung
  • Steuerergebnis < 0 = Steuererstattung

Tipp: Suchen Sie nach der Zeile „mithin sind zu viel/wenig entrichtet“, um Ihre Steuererstattung oder -nachzahlung abzulesen.

Zunächst sollten Sie Ihre persönlichen Daten überprüfen und anschließend auch die Auflistung Ihrer Einnahmen und Werbungskosten. Sollte das Finanzamt von Ihren Angaben abgewichen sein, wird dies ebenfalls im Steuerbescheid erläutert.

Eine detailliertere Beschreibung und weitere Tipps zum Umgang mit dem Steuerbescheid erhalten Sie in diesem Blogbeitrag: „Steuerbescheid ist da – Was ist zu tun?“

Einspruch

Nach der Bescheidprüfung müssen Sie entscheiden, ob Sie Einspruch einlegen möchten oder nicht.

In diesen Fällen ist Einspruch sinnvoll:

  • Ihnen fällt auf, dass Ihre eigenen Angaben falsch oder unvollständig sind, und Sie möchten diese korrigieren.
  • Sie halten die Abweichungen des Finanzamtes für unberechtigt und können die Erläuterungen nicht nachvollziehen.

Achtung: Nach Erhalt des Steuerbescheids haben Sie einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Steuerbescheid als rechtskräftig.

Den Einspruch müssen Sie schriftlich oder elektronisch bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen, also beispielsweise per Brief, Fax, E-Mail oder auch über Elster.

Tipp: Als Mitglied in unserem Verein wird der Steuerbescheid von Ihrem:r Beratungsstellenleiter:in geprüft und gegebenenfalls Einspruch eingelegt. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt.

Vorgehensweise Überprüfung Steuerbescheid

Überweisung der Steuernachzahlung

Sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass der Steuerbescheid korrekt ist und die Steuernachzahlung wird rechtskräftig, müssen Sie diese überweisen. Dafür wird im Bescheid auch eine entsprechende Frist genannt, die Sie unbedingt einhalten sollten. Eine andere Zahlungsart ist nicht vorgesehen.

Achtung: Zahlen Sie Ihre Steuerschulden erst nach Ablauf der Frist, entstehen Säumniszuschläge in Höhe von monatlich 1 % der geforderten Steuernachzahlung.

Was passiert, wenn ich die Steuernachzahlung nicht zahlen kann?

Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, Ihre Steuerschulden innerhalb der vorgegebenen Frist zu begleichen, haben Sie die Möglichkeit Aufschub oder Ratenzahlung zu beantragen. Sollte die Zahlung Sie nachweislich in finanzielle Schwierigkeiten bringen, besteht für Sie die Möglichkeit, dass die Zahlung vom Finanzamt vollständig oder teilweise gestundet wird.

Den Antrag können Sie postalisch, per E-Mail oder auch über Elster an Ihr zuständiges Finanzamt richten. Darin müssen Sie Ihre Gründe für eine Stundung erläutern, beispielsweise, weil Sie ansonsten Ihre nächsten Mietzahlungen nicht leisten können.

Der Antrag sollte folgende Unterlagen beinhalten:

  • Übersicht der finanziellen Situation und anstehende, dringende Zahlungen (z. Bsp. Miete)
  • Vermögensaufstellung
  • Bei Ratenzahlung – Tilgungsplan
  • Bestätigung mangelnder Kreditwürdigkeit durch die Bank

Achtung: Den Antrag müssen Sie noch innerhalb des gegebenen Zahlungsziels einreichen, ansonsten ist ein Aufschub nicht mehr möglich.

Steuertipps zur Vermeidung von Steuernachzahlungen

Gute Neuigkeiten gibt es vor allem, wenn Sie Ihre Steuererklärung freiwillig abgegeben haben. Bei einer sogenannten Antragsveranlagung können Sie Ihre Steuererklärung zurückziehen oder Einspruch einlegen, sobald Sie merken, dass eine Steuernachzahlung fällig wird.

Hinweis: Das Finanzamt kann trotzdem einen Einwand gegen die Rückziehung aussprechen, sollte es Anzeichen geben, die für eine Abgabepflicht sprechen.

Für alle Steuerzahler:innen gilt: Um Steuernachzahlungen zu vermeiden, sollten Sie möglichst viele Ihrer Ausgaben ansetzen und somit Ihre Steuerlast reduzieren. Unsere Beratungsstellenleiter:innen helfen Ihnen gerne dabei Ihre Steuernachzahlung zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Lassen Sie sich von unseren Steuerexperten:innen beraten, so übersehen Sie keine steuerlich relevanten Ausgaben und können das meiste aus Ihrer Steuererklärung rausholen.

Eine genaue Erklärung unserer Arbeit als Lohnsteuerhilfeverein finden Sie hier: „Was macht ein Lohnsteuerhilfeverein und wie schnell ist die Bearbeitung?“

Tipp: Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie über unsere PLZ-Suche, vereinbaren Sie noch heute einen Termin.

FAQs zu Steuernachzahlungen

Warum habe ich eine Steuernachzahlung bekommen?

Wenn Sie unterm Jahr zu wenig Steuern gezahlt haben, also wenn Ihre monatlichen Steuerabzüge geringer als die festgesetzte Einkommensteuer ist, kommt es zu einer Steuernachzahlung.

Mögliche Gründe dafür sind:

  • Ungünstige Steuerklassenkombination bei Ehepaaren
  • Geänderte persönliche Rahmenbedingungen
  • Lohnersatzleistungen
  • Vergessene Angaben in der Steuererklärung

Kann ich eine Steuernachzahlung vermeiden?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung freiwillig abgegeben haben, können Sie Ihre Steuererklärung zurückziehen oder Einspruch einlegen, sobald Sie merken, dass eine Steuernachzahlung fällig wird.

Für alle Steuerzahler:innen gilt: Um Steuernachzahlungen zu vermeiden, sollten Sie möglichst viele Ihrer Ausgaben ansetzen und somit Ihre Steuerlast reduzieren. Außerdem sollten Sie anschließend Ihren Steuerbescheid genau prüfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen:

  • Falls Ihre eigenen Angaben unkorrekt sind.
  • Falls Ihre eigenen Angaben unvollständig sind.
  • Falls Sie mit den Abweichungen und Erläuterungen des Finanzamtes nicht übereinstimmen.

Hilft der Lohnsteuerhilfeverein bei Steuernachzahlungen?

Unsere Berater:innen helfen Ihnen sehr gerne, indem Sie das maximale aus Ihrer Steuererklärung rausholen und Ihre Steuerlast so weit reduzieren wie es innerhalb der steuergesetzlichen Rahmenbedingungen möglich ist. Außerdem übernehmen unsere Steuerexperten:innen die Bescheidprüfung und legen gegebenenfalls Einspruch für Sie ein.

Benötigen Sie Unterstützung? Deutschlandweit stehen Ihnen unsere Beratungsstellen mit Rat und Tat gerne zur Seite. Im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG sind unsere Berater:innen Ihre kompetenten und persönlichen Ansprechpartner:innen rund um Ihre Einkommensteuererklärung. Finden Sie jetzt Ihre:n Steuerexperten:in vor Ort mit unserer PLZ-Suche.

  • Teilen:
Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater ist Ulrich Danner seit vielen Jahren ein Visionär unseres Lohnsteuerhilfevereins und hat stets im Blick, wie sich unsere Weiterentwicklung zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.