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Ob Sie als Tierhalter:in Tierarztkosten oder weitere Ausgaben für Ihre Fellnase absetzen können, ist davon abhängig, wie das Haustier in Ihren Alltag eingebunden ist.
Tipp: Auch für normale Haustierbesitzer:innen wartet ein Steuertipp am Ende des Beitrags.
Selbständige Haustiere
Wenn ein Haustier selbst „arbeitet“ und Sie als Besitzer:in damit Geld verdienen, sind sämtliche Kosten für die Tierhaltung steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar. Das gilt beispielsweise für folgende Kosten:
- Versicherung
- Steuern
- Transport
- Unterkunft und Futter
- Tierarztgebühren
- Betreuung und Ausbildung
Das betrifft unter anderem die Landwirtschaft, gewerbliche Tierzucht, Therapie-Tiere, Filmtiere, Zirkus/Varieté oder Zoos und Tierparks. Voraussetzung ist also, dass ein landwirtschaftlicher oder gewerblicher Betrieb mit Einkunftserzielungsabsicht besteht. Das Tier gehört dann zum Betriebsvermögen.
Achtung: Ist nicht von einem landwirtschaftlichen oder gewerblichen Nutzen auszugehen, können Sie Ihre Kosten leider steuerlich nicht berücksichtigen.
Sonderfall: Fleißige Haustiere
Mittlerweile ist es Arbeitnehmern:innen oftmals nicht nur gestattet, sondern sogar erwünscht, dass sie ihr Haustier – meistens Hunde – mit zur Arbeit zu nehmen. Unterstützt Sie Ihr Hund bei Ihrer beruflichen Tätigkeit, können Sie Ihre Haustierkosten teilweise berücksichtigen.
Tipp: Je nach Aufgabe muss Ihr Hund keine spezielle Ausbildung absolviert haben. Ihr Hund kann Sie auf unterschiedliche Art und Weise unterstützen.
Beispiele hierfür sind:
- Hunde als Eisbrecher im Kundenkontakt
- Testhunde (z. Bsp. bei Futtermittelherstellern)
- Schulhunde
- Besuchs- oder Therapiehunde Wachhunde
- Dienst – oder Rettungshunde
Abhängig von der Häufigkeit und Intensität der beruflichen Verwendung werden vom Finanzamt bis zu 50 % der laufenden Kosten als Werbungskosten anerkannt. Spezielle Ausbildungskosten für einen derartigen Vierbeiner sind sogar vollständig absetzbar.
Achtung: Das gilt natürlich nur dann, wenn die Kosten nicht bereits vom Arbeitgeber erstattet wurden.
Besondere Ausgaben der Tierhalter:innen
Die monatlichen Kosten von Haustierhaltern betragen je nach Tierart und Größe 50 bis 100 Euro für Futter, Hundesteuer, Versicherung, Impfungen und weitere Tierarztkosten. Allerdings sind nach oben keine Grenzen gesetzt. Durchschnittlich gibt beispielsweise ein:e Hundehalter:in etwa 3.500 Euro jährlich für den Vierbeiner aus. Von stylischen Näpfen, therapeutischen Wasserbetten, In- und Outdoorkleidung bis hin zu Massagen, Friseurbesuchen, Ernährungsberatung, Schwimmkursen – nichts ist unmöglich.
Allerdings sind nur wenige dieser besonderen Ausgaben als Sonderausgaben steuerrelevant. Lediglich die Tierhalter-Haftpflichtversicherung und Spenden oder Beiträge an gemeinnützige Vereine wie beispielsweise Tasso oder PETA können entsprechend angesetzt werden.
Im Bereich außergewöhnliche Belastungen sind die Aufwendungen eines Therapie- bzw. Assistenz- oder Blindenhundes unter Umständen denkbar.
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Familienmitglied Fellnase
Leben die Haustiere mit Ihnen gemeinsam in Ihrem Haushalt, könnten sich einige Aufwendungen für die Vierbeiner auch als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich auswirken.
Achtung: Diese Dienstleistungen müssen im Haushalt erbracht UND unbar bezahlt werden. Es werden 20 % der Arbeitskosten berücksichtigt.
Holt etwa ein:e professionelle:r Tierbetreuer:in den Hund zum Gassigehen bei Ihnen Zuhause ab, bereitet dort Futter zu und leistet eventuell Ihrem Hund oder Ihrer Katze noch Gesellschaft, liegt eine haushaltsnahe Dienstleistung vor.
Gleiches gilt auch für folgende Leistungen, sofern diese in Ihrem Haushalt erbracht werden:
- Akkupunktur, Massagen, Physiotherapie
- Fell- und Krallenpflege
- Trainingseinheiten
- Hausbesuch des:r Tierarztes:ärztin oder Heilpraktiker:in
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Beitragsbild © Jasmin Cheema