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Anschaffungskosten der Arbeitskleidung
Viele Arbeitnehmer:innen tragen bei der Ausübung Ihres Berufes spezielle Arbeitskleidung, wie beispielsweise eine Uniform, eine Robe, einen Kittel oder spezielle Gastronomiebekleidung. Nicht immer wird die Kleidung auch vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt oder zumindest ein steuerfreier Zuschuss für die Anschaffung gewährt. Können Sie als Angestelle:r die Anschaffungskosten nun steuerlich berücksichtigen?
Ja, das ist in vielen Fällen tatsächlich möglich. Handelt es sich in Ihrem Fall um typische Arbeitskleidung dürfen Sie Ihre tatsächlich angefallenen Anschaffungskosten steuerlich berücksichtigen. Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Teil der Kosten erstattet, wird dieser Teil vom Finanzamt nicht berücksichtigt und ist von den gesamten Kosten abzuziehen.
Achtung: Bewahren Sie die Kaufbelege für die einzelnen Kleidungsstücke gut auf, denn es gilt die Belegvorhaltepflicht. Demzufolge kann das Finanzamt die Rechnungen als Nachweis für den Kauf anfordern.
Voraussetzung: Typische Arbeitskleidung
Ein Kostenabzug setzt voraus, dass es sich bei den infrage stehenden Anziehsachen auch um typische Arbeitskleidung handelt. Damit wird festgelegt, dass es sich nur um Kleidungsstücke handeln darf, die Sie ausschließlich bei Ihrer Arbeit tragen und deren private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist. Hierbei ist das Finanzamt auch sehr genau, es geht hier um die schlichte Möglichkeit und Üblichkeit.
Beispielsweise werden Sie als Mitarbeiter:in in einer Bank elegante Anzüge, Schuhe, Hemden oder Blusen während Ihrer Arbeitszeit tragen. Die Anschaffungskosten für diese Kleidungsstücke können jedoch nicht steuerlich angesetzt werden, da die Möglichkeit besteht, diese Kleidung – wie Ihren Anzug – auch im Privaten bei einer Hochzeit oder zu einer eleganten Feier zu tragen. Ob Sie dies nun tatsächlich tun, spiel keine Rolle.
Schutzkleidung zählt auch als typische Arbeitskleidung, angefallene Kosten für Helm, Sicherheitsschuhe, schnittfeste Hosen und Jacken können Sie also auch bei Ihrer Steuer berücksichtigen.
Reinigungskosten der Arbeitskleidung
Wenn Sie selbst für die Reinigung Ihrer Arbeitskleidung verantwortlich sind und die dreckigen Kleidungsstücke zu einer Wäscherei oder Textilreinigung bringen, entstehen Ihnen erneut Ausgaben. Unter der Voraussetzung, dass es sich auch hier um typische Arbeitskleidung handelt, können Sie die entstandenen Kosten ebenfalls als Werbungskosten bei Ihrer Steuererklärung ansetzen.
Achtung: Auch in diesem Fall sollten Sie alle Rechnungen und Quittungen für die Reinigungsleistungen aufbewahren. Es gilt auch hier die Belegvorhaltepflicht, das Finanzamt kann die entsprechenden Belege trotzdem noch nachfordern und dann müssen Sie Ihre Ausgaben nachweisen können.
Kosten für eigene Reinigung Zuhause
In der Regel werden wohl die meisten Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitskleidung Zuhause mit der eigenen Waschmaschine waschen. Das verursacht für Sie natürlich Kosten, welche Sie steuerlich berücksichtigen können. Die Frage ist nur, wie sich diese Kosten nun berechnen lassen?
Dazu können Sie die untenstehende Tabelle nutzen, in der Erfahrungswerte der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. dargestellt werden. Für die Berechnung der Reinigungskosten spielen die Anzahl der Haushaltsmitbewohner:innen, das gewählte Waschprogramm und die Menge der zu waschenden Wäsche eine Rolle. Außerdem können Kosten für die Nutzung eines Wäschetrockners und fürs Bügeln angerechnet werden.